(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
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http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/99fa44357f3295bef04234220738c326.d...
2: Unterlassungsdelikte. Werturteil. bezieht sich auf: Aktivität in der Lebenswirklichkeit Nicht-Aktivität. unechtes echtes. Unterlassungsdelikt Unterlassungsdelikt. §13 StGB z.B. § 323c StGB. [Keine tb Beschreibung, [tatbest. Beschreibung]. sondern Anal
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/54-unterlassenehilfeleistung.pdf
01.10.2011 - III. Objektiver Tatbestand des § 323c StGB. 1. Unglücksfall: Plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder bedeutende. Sachwerte mit sich bringt oder zu bringen droht. Notwendig: Ex-post Beurteilung; ausreichend
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2009/strafrecht-bt-2/karteikarten/%C2%A7...
betroffenen Rechtsgüter gleichwertig sind (Joecks StGB § 323c Rn. 30). Nach a.A. muss der Täter der Pflicht aus § 13 genügen und das Rechtsgut retten, für das er einzustehen hat, wenn die betrof- fenen Rechtsgüter bei gleicher Gefährdung gleichwertig sin
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
II. Deliktsart: – § 323c I StGB begründet eine allgemeine Hilfeleistungspflicht in akuten Notlagen in der Form eines echten Unterlassungsdelikts. – Die Verletzung der allgemeinen Hilfeleistungspflicht begründet selbst keine Garantenpflicht für das jeweil
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/957/erl/20.pdf?__blob=publicationFile&v=1
12.05.2017 - Durch einen neuen Absatz 2 in § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) wird eine ergänzende Strafvorschrift geschaffen, mit der die Behinderung von Perso- nen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Dritten Hilfe leisten oder l
http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_GesetzlicheSchuldverhaeltn...
G gegen S aus §§ 683 Satz 1, 670. BGB analog. 1. Fremdes Geschäft? Objekdv fremd ist ein G., wenn es absolut geschützte Rechtsgüter eines anderen betrifft. Hier geht es um die ReHung des. Lebens von S => Problem: Macht. § 323c StGB (unterlassene. Hilfele
http://www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/strafrecht_im_rettungsdiens...
Unterlassene Hilfeleistung, §323c StGB. Die unterlassene Hilfeleistung ist ein echtes Unterlassungsdelikt; das heißt, der Tatbestand sieht als Tathandlung das Unterlassen einer gebotenen Handlung vor, während bei den unechten Unterlassungsdelikten die Ta
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85704.htm
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-unterlassenen-hilfeleistung-323c...
Schema zur unterlassenen Hilfeleistung, § 323c StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatsituation. (1) Unglücksfall. Ein Unglücksfall ist jedes plötzliche Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert mit sic
https://www.iurastudent.de/skripte/strafrecht-besonderer-teil/323c-stgb-unterla...
Schema zur unterlassenen Hilfeleistung, § 323c StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Tatsituation. (1) Unglücksfall. Ein Unglücksfall ist jedes plötzliche Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert mit sic
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb323c
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB.