§ 336 StGB, Unterlassen der Diensthandlung
Paragraph 336 Strafgesetzbuch

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Präsentation Korruptionsprävention - FH Dortmund

https://www.fh-dortmund.de/de/hs/servicebe/verw/dezernate/iv/orga/kb/Korruption...
Vorteilsannahme (§ 331 StGB); Bestechlichkeit (§ 332 StGB); Vorteilsgewährung (§ 333 StGB); Bestechung (§ 334 StGB); Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB); Unterlassung der Diensthandlung (§ 336 StGB); Strafvereitelung i


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Rechtsbeugungsprozesse gegen ehemalige ... - Kritische Justiz

http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1996/19964Homann_S_494.pdf
15.09.1995 - und Staatsanwälte der ehemaligen DDR wegen Rechtsbeugung vor bundesdeutschen. Gerichten anzuklagen. In seinem ersten Urteil charakterisierte der BGH das DDR-Rechtssystem, um auf. Unterschiede der Stellung von Richtern in der alten Bundesrepu

Das Korruptionsstrafrecht des StGB

https://epub.ub.uni-muenchen.de/25895/1/Walther_Korruptionsstrafrecht.pdf
09.11.2015 - 336 StGB stellt also nicht etwa ein echtes Unterlassungsdelikt dar. Mit dem dort angesprochenen »Unterlassen der Handlung« ist das Ver- halten des Amtsträgers gemeint, welches zum Gegenstand der Unrechts- vereinbarung gemacht wird. aa) Diens

Korruptionsstrafrecht - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
chungshandlungen (§ 334 StGB bis § 336 StGB, § 338 StGB) eines Deutschen im Ausland zuguns- ten eines ausländischen Amtsträgers ohne Beziehung der Tat zu Deutschland. Überdies ist ein. Merkmal überschießender Innentendenz zu beachten: Die Strafbarkeit ei

Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
StGB. Ausfertigungsdatum: 15.05.1871. Vollzitat: "Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt ..... Bestechung. § 335. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung. § 336. Unterlass

56. Bestechungsdelikte [Arbeitsblatt]

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Sie kann auch in einem Unterlassen bestehen (§ 336 StGB). – Abzugrenzen von der Privat- handlung = Handlung, die mit dem Aufgabenbereich des Amtsträgers in keinerlei Beziehung steht und die lediglich als. Privatperson bei Gelegenheit der Dienstausübung,


Webseiten zum Paragraphen

§ 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85723.htm
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.

StGB § 336 Unterlassen der Diensthandlung - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/336.htm
336 Unterlassen der Diensthandlung. Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

§ 336 StGB - Unterlassen der Diensthandlung - openJur

https://openjur.de/g/stgb/336.html
Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.

§ 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung - Strafgesetzbuch (StGB)

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/336.html
13.11.1998 - 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung. Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.

§ 336 StGB - Unterlassen der Diensthandlung - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/336/
336 StGB - § 336 Unterlassen der Diensthandlung Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt › § 336

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 336 StGB
    § 336 Abs. 1 StGB oder § 336 Abs. I StGB

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