§ 39 StGB, Bemessung der Freiheitsstrafe
Paragraph 39 Strafgesetzbuch

Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird nach vollen Wochen und Monaten, Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten und Jahren bemessen.


Benachbarte Paragraphen


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Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf

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Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf. StGB-NRW-Arbeitshilfe. „Wegeinfrastruktur im Außenbereich“. Beschluss des Ausschusses für Strukturpolitik. und Verkehr. Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf. Kaiserswerther Straße 199-201. 40


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39. Begünstigung [Arbeitsblatt]

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
II. Struktur und systematische Stellung. – § 257 StGB ist ein sogenanntes „Anschlussdelikt“. Die Begünstigung knüpft an eine bereits begangene rechtswidrige Tat an und dient dazu, dem Vortäter die Vorteile seiner Tat zu sichern. – Insofern handelt es sic

39. Hehlerei, § 259 StGB

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil - Arbeitsblatt Nr. 39. Hehlerei, § 259 StGB. I. Rechtsgut: Vermögen (der Unrechtsgehalt der Hehlerei liegt in der Aufrechterhaltung der durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage durch einverständlic

StGB - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/006/0400650.pdf
schlossenen. Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB). E 1962 mit Begründung (Anlage 1). Ich bitte, die ... Notwehr. 37. Überschreitung der Notwehr. 38. Rechtfertigender Notstand. 39. Entschuldigender Notstand. 40. Fünfter Titel. Straflosigkeit parlamentar

Schriftenverzeichnis Prof. Dr. Frank Saliger

http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/saliger/aktuelles/dokumen...
213, 216, 221, 222 (Tötungsdelikte, zusammen mit Ulfrid Neumann), 217 StGB, in: Kind- häuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.), Nomos-Kommentar StGB, 5. Aufl. Baden-Baden 2017. 8. Kommentierung der § 38 Abs. 1, 4, 5, § 39 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3c, Abs. 3d Nr. 2 WpHG

Stllgn - Vermögensabschöpfung RegE (BRAK-Stllgn 39-2016)

http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschl...
die Einführung einer Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft in § 76 a Abs. 4. StGB-RefE i.V.m. § 437 StPO-RefE gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK und gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung in § 261 StPO verstößt;. - die


Webseiten zum Paragraphen

§ 39 StGB (Strafgesetzbuch), Strafschärfung bei Rückfall - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/39
39 StGB Strafschärfung bei Rückfall - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 39 StGB - Bemessung der Freiheitsstrafe - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/39_StGB.html
Bemessung der Freiheitsstrafe, § 39 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 39 StGB.

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte (§§ 36 – 37 StGB). § 36 – Parlamentarische Äußerungen · § 37 – Parlamentarische Berichte. 3. Abschnitt. Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 – 76a StGB). 1. Titel. Strafen (§§ 38 – 45b). Freiheitsstrafe (§§

§ 39 StGB: Bemessung der Freiheitsstrafe - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/StGB/39
39 StGB. Strafgesetzbuch; Allgemeiner Teil: Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat; Erster Titel: Strafen; Freiheitsstrafe: § 39 StGB. Bemessung der Freiheitsstrafe. Freiheitsstrafe unter einem Jahr wird nach vollen Wochen und Monaten, Freiheitsstrafe v

Strafrahmen, Strafsatz, Strafschärfung gem §§ 39, 313 StGB ...

https://link.springer.com/article/10.1007/s00503-011-2135-x
Mit der Strafbefugnis in § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO wird der für die Strafbemessung zur Verfügung stehende Strafrahmen angesprochen. Relevant dafür sind jene die Strafbefugnis bestimmenden...


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Erster Titel: Strafen › Freiheitsstrafe: › § 39

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 39 StGB
    § 39 Abs. 1 StGB oder § 39 Abs. I StGB

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