§ 36 StGB, Parlamentarische Äußerungen
Paragraph 36 Strafgesetzbuch

Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft oder in einem ihrer Ausschüsse getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Verhältnis Mord

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Rechtsprechung: BGHSt 1, 368 (370); 2, 251 (255); 6, 329 (330); 22, 375 (377); 36, 231 (233). M.M. Literatur: LK-Busch, 9. Aufl., § 48 Rn. 31; Pfeiffer-Maul-Schulte, § 211 Rn. 1; Woesner, NJW 1978, 1025. Inhalt: Mord, § 211 StGB, und Totschlag, § 212 StG

Die Anstiftung, § 26 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/36-anstiftung.pdf
01.10.2011 - I. Grundsatz der limitierten Akzessorietät. Nach §§ 26, 27 StGB erfordert sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Haupttat. Nach dem .... Teilnahme 2, 4, 5, 6, 7. Vorlesung Strafr

StGB - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/04/006/0400650.pdf
Entwurf eines Strafgesetzbuches (StGB). E 1962 mit Begründung (Anlage 1). Ich bitte, die Beschlußfassung des ... Besondere persönliche Merkmale. 33. Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten. 34. Versuch der Beteiligung. 35. Rücktritt vom Versuch der Bet

Ausnahmen vom Fahrverbot (§§ 44 StGB, 25 StVG) und von der ...

http://www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/aktuelle_beitraege/amts...
Die gesetzlichen Möglichkeiten. Sowohl bei einem Fahrverbot nach § 44 I 1 StGB wie nach § 25 I 1 StVG als auch bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69, 69 a (II) StGB kann das Ge- .... 25 = NZV 2007, 264. 17 Bejahend: LG Hamburg – Beschluss

§ 36: Betrug (§ 263 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
36: Betrug (§ 263 StGB). I. Allgemeines. Der Betrug ist das wichtigste Vermögensdelikt. Geschützt wird nach h.M. (Wessels/Hillenkamp Rn. 489; MK/Hefendehl § 263 Rn. 1) das Vermögen als Ganzes, nicht (lediglich) das Eigentum oder die. Wahrheit. Die PKS 20


Webseiten zum Paragraphen

§ 36 StGB (Strafgesetzbuch), Verhängung von Freiheitsstrafen über ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/36
36 StGB Verhängung von Freiheitsstrafen über Personen unter einundzwanzig Jahren - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte (§§ 36 – 37 StGB). § 36 – Parlamentarische Äußerungen · § 37 – Parlamentarische Berichte. 3. Abschnitt. Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 – 76a StGB). 1. Titel. Strafen (§§ 38 – 45b). Freiheitsstrafe (§§

§ 36 StGB - Parlamentarische Äußerungen - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/36/
36 StGB - § 36 Parlamentarische Äußerungen Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung,

Landtagsabgeordnete im Strafrecht – Indemnität im StGB und den ...

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/landtagsabgeordnete-im-strafrecht-indemnit...
25.07.2014 - Die Normen des Landesverfassungsrechts vermögen die Regelung des § 36 StGB weder einzuengen noch auszudehnen, soweit es um die ...

§ 36 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029578
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1975 bis 30.06.2001. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 36 StGB, idF BGBl 60/1974 ...


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte › § 36

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 36 StGB
    § 36 Abs. 1 StGB oder § 36 Abs. I StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net