Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
1.500 € „beschlagnahmte“, kann er sich nach §§ 242 I, 243 I 2 Nr. 2 StGB (Diebstahl in einem besonders schweren Fall) strafbar gemacht haben. 1. ... (1992), 575 (581); beachte: so grenzt die Rechtsprechung heutzutage noch § 249 StGB und §§ 253, 255 StGB
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Zweispurigkeit des strafrechtlichen Sanktionensystems. – Neben strafrechtlichen Sanktionen kann die Begehung einer Straftat auch zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Sanktionen auslösen. II. Strafen (§§ 38 ff. StGB): Sanktionen, die – unter Berücksi
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/16/stb-41-16.pdf
BGH StB 41/16 - Beschluss vom 11. Januar 2017. Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO. Entscheidungstenor. Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Er
http://www.ur.ch/dl.php/de/0dv6w-qbaplf/doc_rechtsfall_id_110.pdf
5. a) Nach Art. 41 Ziff. 1 StGB kann der Vollzug einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 18. Monaten aufgeschoben werden, wenn Vorleben und Charakter des Verurteilten erwarten lassen, er werde dadurch von weiteren Delikten abgehalten. Der Richter hat al
http://felix-herzog.info/cms/wp-content/uploads/2014/06/DFR-BVerfGE-26-41-Grobe...
DFR - BVerfGE 26, 41 - Grober Unfug http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintText&Name=bv026041[18.11.2014 09:33:29]. BVerfGE 26, 41 - Grober Unfug. Die Strafbestimmung über den groben Unfug (§ 360 Abs. 1 Nr. 11 [zweite Alternati
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/5CF04F841A2512D7C1257C6200468A1A/$file/GdP...
Kategorie II. Kleinfeuerwerk. (Silvesterfeuerwerk, Böller,. Raketen ...) Ab 18 Jahren. (vom 28.12. bis 31.12.) Erlaubt. Nur am 31.12./01.01 sonst. (OWi gem. §41 (1) Nr.16. SprengG i.V.m. §23(1+2). i.V.m. §46 Nr. 8b 1.SprengV. Einzelfallprüfung. Ggf. §§22
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85260.htm
Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der.
http://blog.burhoff.de/2016/03/geldstrafe-ii-geldstrafe-neben-freiheitsstrafe-o...
21.03.2016 - Zu der Frage der Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (§ 41 StGB) findet man nicht so häufig Entscheidungen. Deshalb will ich – wenn es denn dann schon mal eine gibt – auf den BGH, Beschl. v. 26.11.2015 – 1 StR 389/15 – hi
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/41
41 StGB Außerordentliche Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-4...
24.07.2014 - 41 StGB erlaubt keine Zusatzstrafe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Generalbundesanwalts - zu 3. auf dessen Antrag - am 24. Juli 2014 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlosse
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/41_StGB.html
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe, § 41 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 41 StGB.