(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
(3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
(4) Auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Absatz 1 Nummer 8) muss oder kann erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
1, IV, 22 StGB. 1. Tatentschluss. a) Vorsatz auf eine rechtswidrige Vortat: §§ 242 I, 243 I 2 Nr. 3 StGB. b) Vorsatz bezüglich einer Verfolgungsvereitelung: Ahndungsver-zögerung von geraumer Zeit (+). c) Tatherrschaftsbewusstsein. aa) Rspr.: wertende Ani
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
I. § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB. II. § 303 StGB. 1. Tateinheit (Idealkonkurrenz), § 52 StGB: Mehrere Gesetzesverletzungen durch dieselbe. Handlung? a) Ausprägungen: • Tateinheit durch Ausführung einer Handlung (bzw. Handlungseinheit). Beispiel Fall 1: Beid
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/39-konkurrenzen.pdf
01.10.2011 - wird nur auf eine Strafe erkannt. Der Straftatbestand, der zurücktritt (z.B.: Grundtatbestand bzgl. der Qualifikation) taucht weder im Schuld- noch im Strafausspruch auf. 3. Tateinheit, § 52 StGB (Idealkonkurrenz): Durch eine Handlung werden
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B handelte mit Wissen und Wollen, mithin vorsätzlich. Darüber hinaus handelte er auch rechtswidrig und schuldhaft. Zu beachten ist auch noch, dass N noch Strafantrag nach § 303c StGB stellen muss. 3. Beide Delikte bilden eine Tateinheit, da sie eine natü
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Kudlich-Faelle-Strafrecht-Allgemeiner-T...
Rücktritt in jedem. Fall nur durch aktives Tun möglich b) kein fehlgeschlagener Versuch (+) c) aktive Verhinderungshandlung oder ernst- haftes Bemühen. P: genügt insoweit »Zauberfeuer«? 7. Ergebnis: §§ 212, 22, 23 StGB (+). II. § 223 durch das Niederschl
http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR005/SS_2015/Systematik_der_Konkur...
Bsp. 3: Autofahrer will Kontrolle vermeiden. Er fährt auf den ihn herauswinkenden Polizeibeamten zu, der beim Sprung auf die Seite leicht verletzt wird. Den zweiten Beamten, der sich ihm in den Weg stellt, verletzt er schwer. §§ 315b I Nr.3, 224 I Nr.2 u
https://openjur.de/g/stgb/52.html
52 Tateinheit →. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt. (2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe an
http://www.juraindividuell.de/artikel/konkurrenzlehre-stgb/
01.11.2014 - Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, liegt gemäß § 52 StGB Tateinheit vor. Tateinheit wird auch als Idealkonkurrenz bezeichnet. § 52 II StGB bestimmt, dass bei mehreren verletzten Strafgesetzen
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/tateinheit-bei-betrug-%C2%...
10.02.2010 - BGH zum Betrug: Mehrere Betrugshandlungen von mehreren Personen können im Strafverfahren in Tateinheit nach § 52 StGB stehen und eine Strafe bedeuten.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/52
52 StGB Bewährungshilfe - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.jurawiki.de/Konkurrenzen
52 StGB: liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (ungleicheartige) oder dasselbe mehrmals (gleichartige) verletzt. Folge: § 52 I StGB: Es wird nur auf eine Straf erkannt. Diese bestimmt sich nach dem Gesetz, welche die schwerste Strafe and