§ 59b StGB, Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe
Paragraph 59b Strafgesetzbuch

(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend.


(2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, daß es bei der Verwarnung sein Bewenden hat.


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In diesem Fall wird die vorbehaltene Strafe bestimmt und der Täter/die Täterin neben dem Schuldspruch verwarnt (§ 59 StGB). Bewährt sich der/die Verwarnte, wird er/sie nach Ablauf der Bewährungszeit nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so dass e


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bei der Verwarnung sein Bewenden hat“ (§ 59 b Abs.2 StGB). Alle strafgerichtlichen Verurteilungen werden in das Bundeszentralregis- ter eingetragen, und zwar auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 4. Nr.3 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)). Das Führu

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In Spalten (5) bis (7) sind sämtliche Verurteilten zu erfassen. Das sind Angeklagte, gegen die. - nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch Strafbe fehl und nach § 59b StGB) oder. - nach Jugendstrafrecht Jugends

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§ 59b StGB Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe Strafgesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85294.htm
(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, daß es bei der Verwarnung.

§ 59b StGB, Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/59b
(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, dass es bei der Verwarnung sein Bewenden hat. §

StGB § 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_59b/
30.10.2017 - 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe. (1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungs

§ 59b StGB Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/59b.html
13.11.1998 - 59b StGB Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe. (1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewäh

.§ 59b StGB Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe

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(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt so st.


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Fünfter Titel: Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe › § 59b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 59b StGB
    § 59b Abs. 1 StGB oder § 59b Abs. I StGB
    § 59b Abs. 2 StGB oder § 59b Abs. II StGB

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