(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend.
(2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, daß es bei der Verwarnung sein Bewenden hat.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.nomos.de/fileadmin/nomos/Geldstrafe.docx
In diesem Fall wird die vorbehaltene Strafe bestimmt und der Täter/die Täterin neben dem Schuldspruch verwarnt (§ 59 StGB). Bewährt sich der/die Verwarnte, wird er/sie nach Ablauf der Bewährungszeit nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so dass e
http://www.nonnenmacher.de/servlet/Download?language=1&document=1/0113974101776...
bei der Verwarnung sein Bewenden hat“ (§ 59 b Abs.2 StGB). Alle strafgerichtlichen Verurteilungen werden in das Bundeszentralregis- ter eingetragen, und zwar auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 4. Nr.3 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)). Das Führu
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/Strafverfolgun...
09.02.2017 - Statistikerstellungௗ– eingetreten sind, ist das StGB auch im heutigen Deutschland das Kernstrafrecht und damit wichtigster begrifflicher Anknüpfungspunkt der statistischen Klassifikationen auf nationaler Ebene. Die anfängliche Unterteilung d
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/StVollstrO-14?all=False
1. eine Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe (§ 59b StGB) ausgesprochen wird;. 2. die Aussetzung einer Strafe, eines Strafrestes oder einer Unterbringung (§ 56f Absatz 1, § 57 Absatz 3, §. 57a Absatz 3, § 67g Absatz 1 bis 3 StGB) oder ein Straferlass
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Ausf...
In Spalten (5) bis (7) sind sämtliche Verurteilten zu erfassen. Das sind Angeklagte, gegen die. - nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch Strafbe fehl und nach § 59b StGB) oder. - nach Jugendstrafrecht Jugends
http://www.hamburg.de/contentblob/1423238/data/hauptabteilung-i.pdf
über die Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56a – 56g, 58, 59a, 59b StGB). 2. § 453c StPO, Stellungnahmen und Anträge vor Erlass eines Sicherungshaftbefehls. 3. § 454 StPO, Stellungnahmen und Anträge vor gerichtlichen Entscheidungen über die. Aussetzung d
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85294.htm
(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, daß es bei der Verwarnung.
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/59b
(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, dass es bei der Verwarnung sein Bewenden hat. §
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_59b/
30.10.2017 - 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe. (1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungs
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/59b.html
13.11.1998 - 59b StGB Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe. (1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewäh
https://www.brennecke-partner.de/59b-StGB-Verurteilung-zu-der-vorbehaltenen-Str...
(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt 56f entsprechend. (2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt so st.