(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten.
(2) Das Gericht kann den Verwarnten anweisen,
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http://www.kanzlei-wbp.de/upload/April09II.doc
... die als strafähnliche Sanktionen die Aufgabe haben, Genugtuung für das begangene Unrecht zu schaffen. Zahlungen zum Ausgleich von Schäden fallen nicht unter die Vorschrift, auch wenn sie im strafgerichtlichen Verfahren zur Schadenswiedergutmachung ge
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/007/1400761.pdf
14.04.1999 - 43, 44, 51, 54, 59, 59a StGB) und der Strafprozeßordnung (§§ 153, 267 StPO). – Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Sanktionensystems –. A. Zielsetzung. Der Gesetzentwurf soll. – die Reaktionsmöglichkeiten auf Straftaten im unteren k
http://www.hamburg.de/contentblob/1423238/data/hauptabteilung-i.pdf
über die Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56a – 56g, 58, 59a, 59b StGB). 2. § 453c StPO, Stellungnahmen und Anträge vor Erlass eines Sicherungshaftbefehls. 3. § 454 StPO, Stellungnahmen und Anträge vor gerichtlichen Entscheidungen über die. Aussetzung d
https://www.bib.uni-mannheim.de/fileadmin/pdf/fachinfo/jura/abschlussber-der-ko...
2.2.3 Begleitänderungen: .............................................................................................. 45. 2.2.3.1 Herabsetzung des Höchstmaßes der in § 59a Abs. 1 StGB festgelegten Bewährungszeit ........................................
https://www.saarland.de/dokumente/res_justiz/Zuweisungsmoeglichkeiten_Taeterarb...
56a Abs. 1 StGB). Sie wird durch Beschluss gemäß § 268a StPO festgesetzt. Die Festlegung des Zeitraums steht im Ermessen des Gerichts. Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Verwarnung mit Strafvorbe- halt (Tröndle/Fisch
https://www.stop-torture.de/strafanzeige-staatsanwalt.pdf
Strafzumessung zitierte er auch zunächst den für § 240 Abs. 3 Nr. 3 StGB maßgeblichen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Beantragt hat Staatsanwalt Möllers dann jedoch lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/59a_StGB.html
Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen, § 59a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 59a StGB.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/59a
59a:Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen. (1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten. (2) Das Gericht kann den Verwarnten anweisen,. 1. sich zu bemühen, einen Ausglei
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVollstrO-59a
59a. Fahrverbot. (1) 1Ist ein Fahrverbot ausgesprochen worden, so wird ein von einer deutschen Behörde erteilter Führerschein für die Dauer des Fahrverbots bei den Strafakten oder, falls ein Vollstreckungsheft angelegt wird, bei diesem verwahrt (vergleic
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_59a/
59a Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen [1]. (1) 1Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. 2Sie darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten. (2) 1Das Gericht kann den Verwarnten anweisen,. sich zu bemühen, einen Aus
http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=59a-StGB
a StGB Abs. 1 Satz 1 StGB(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit.§ a Abs. 1 Satz 2 StGBSie darf zwei Jahre nicht überschreiten und ein Jahr nicht unterschreiten.§ a Abs. 2 Satz 1.