§ 83 StGB, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
Paragraph 83 Strafgesetzbuch

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Benachbarte Paragraphen


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Lösungsvorschlag 1 - Uni Salzburg

http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/543967.DOC
1) Versuchte Körperverletzung, §§ 15 Abs 2, 83 Abs 1 StGB. OTB: – Keine Vollendung: W wurde nicht verletzt; der Erfolg der Körperverletzung trat also nicht ein. – Ausführungshandlung/ausführungsnahe Handlung iS des § 15 Abs 2?: Eine AH liegt dann vor, we


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Körperverletzung, § 83 StGB Schwere ... - Electronicum

http://www.electronicum.at/krankenhaus/bilder/koerperverletzung_wikipedia.pdf
Körperverletzung, § 83 StGB. Eine Körperverletzung begeht wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Es muss hierbei unterschieden werden wie weit sich der Vorsatz des Täters erstreckt. Umfasst der Vorsatz sowohl die schädigend

1. Zu §83 Abs 2 StGB nF “Misshandlung”

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02961/imfname_399725.pdf
16.04.2015 - Zu §83 Abs 2 StGB nF “Misshandlung”. Durch die Änderung wurde dem §83 Abs 2 aF ein eigener niedrigerer Strafsatz zugewiesen. An dem Verhältnis zu anderen Paragraphen hat sich nichts geändert. Dennoch erscheint es sinnvoll, sich die Abgrenzun

Forensische Fragestellungen an den Sachverständigen bezüglich ...

http://cfi.lbg.ac.at/files/sites/cfi/Forensische%20Fragestellungen%20an%20den%2...
Grunddelikt der vorsätzlichen. Körperverletzung (§ 83 Abs 1 u 2 StGB). • Körperverletzung ist eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit. • Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Verschlimmern einer Krankheit. •

Die Staatsschutzdelikte in der Bundesrepublik Deutschland

http://d-nb.info/840684428/04
Der Staatsschutz in der Bundesrepublik Deutschland nach geltendem Strafrecht. . 26. 3. Straftaten gegen den Staat und seine Einrichtungen. 26. 3.1. Friedensverrat-§§80,80 a StGB. 26. 3.1.1. Vorbereitung eines Angriffskrieges-§80 StGB. 26. 3.1.2. Aufstach

Teil VIII: Lehre vom Versuch (§§ 22 - 24 StGB) Verwirklichungsstufen ...

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/skizze18.pdf
2 Dieses Stadium bleibt grds. straffrei (Ausnahme: § 30 II StGB). 3 Täter schafft die Voraussetzungen für Durchführung der Straftat, ohne das geschützte. Rechtsgut konkret zu gefährden; grds. straflos (Ausnahmen: im AT: § 30 StGB, aus dem BT: z.B. §§ 149


Webseiten zum Paragraphen

§ 83 StGB (Strafgesetzbuch), Körperverletzung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/83
83 StGB Körperverletzung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 83 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ...

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85362.htm
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Wer.

RIS - Strafgesetzbuch § 83 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Körperverletzung. § 83. (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2)

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
Hochverrat (§§ 81 – 83a StGB). § 81 – Hochverrat gegen den Bund · § 82 – Hochverrat gegen ein Land · § 83 – Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens · § 83a – Tätige Reue. 3. Titel. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 – 91a StGB)

StGB § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_83/
30.10.2017 - 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. (1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstraf


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Zweiter Titel: Hochverrat › § 83

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 83 StGB
    § 83 Abs. 1 StGB oder § 83 Abs. I StGB
    § 83 Abs. 2 StGB oder § 83 Abs. II StGB

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