§ 100 StGB, Friedensgefährdende Beziehungen
Paragraph 100 Strafgesetzbuch

(1) Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, zu einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder zu einem ihrer Mittelsmänner Beziehungen aufnimmt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.


(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.


Benachbarte Paragraphen


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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
253 I, 255, 250 II Nr. 1 StGB bzgl. Herausgabe 100 € und Verzicht auf die Fahrtkosten-Forderung. 1. Objektiver Tatbestand. a) qualifizierte Nötigung: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für. Leib und Leben (§ 255) (+). b) Nötigungserfolg: Herausgabe 100 €,

2.7 Antrag 100 zusätzliche - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und ...

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142 StGB

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Dieser ist nämlich objektiv zu bestim- men und da ist nach wenigen 100 m Entfernung auch kein Unfallort mehr anzunehmen; das muss hinsichtlich einem vorsätzlichen und unvorsätzlichen Sich-Entfernens dieselbe Ausle- gung erfahren. § 142 II StGB kommt auch

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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Bundesrat Stellungnahme - Umwelt-Online

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02.06.2017 - Überwachung außerhalb von Wohnungen (§ 100f Absatz 1 StPO) möglich. Dadurch, dass § 244a Absatz 1 StGB aufgrund des Verweises auf § 244 Ab- satz 1 Nummer 3 StGB zukünftig nur noch "andere Räumlichkeiten, die keine dauerhaft genutzte Privatwo

Computer- und Internet-Strafrecht - (LL.M.) Informationsrecht

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19 AfD-Studie, Online-Filmpiraterie transparent gemacht, 2005, S. 4 (5). 20 Siehe dazu http://www.fact-uk.org.uk/cammer-sentenced-to-33-months-imprisionment/. 21 Copy Culture in the US and Germany, S. 47. 22 http://www.musikindustrie.de/presse_aktuell_ei

Einige Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog vornehmlich ...

http://www.friesrae.de/files/content/Dokumente/Bussgeldkatalog.pdf
100 €. 1 weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h). 160 €. 2 1 Monat weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h). 240 €. 2 2 Monate weniger als 1/10 ... gemäß § 315c StGB mit Sachbeschädigung. 240 €. 2 1 Monat je nach Tatbegehung. Gelds


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§ 100 StGB Friedensgefährdende Beziehungen Strafgesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85387.htm
(1) Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, zu einer Regierung, Vereinigung.

§ 100 StGB (Strafgesetzbuch), Entführung einer geisteskranken oder ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/100
100 StGB Entführung einer geisteskranken oder wehrlosen Person - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

StGB § 100 Friedensgefährdende Beziehungen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_100/
30.10.2017 - 100 Friedensgefährdende Beziehungen. (1) Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbei

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zweiter Abschnitt: Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit › § 100

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 100 StGB
    § 100 Abs. 1 StGB oder § 100 Abs. I StGB
    § 100 Abs. 2 StGB oder § 100 Abs. II StGB
    § 100 Abs. 3 StGB oder § 100 Abs. III StGB

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