(1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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https://www.bundestag.de/blob/435762/33694e7e433f36421d0c766ec3155774/wd-2-085-...
20.06.2016 - 2016 Deutscher Bundestag. WD 2 – 3000 - 085/16. Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102-104 StGB) im Lichte des völkerrechtlichen Prinzips der „Staatenehre“. Ausarbeitung. Wissenschaftliche Dienste ...
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0747.pdf
03.01.2018 - Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches. (StGB) dahingehend zu ergreifen, dass unter die Tatobjekte im Sinne des § 104 StGB auch. Symbole eines Staates sowie solche mit religiöser Bedeutung o
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/RiStBV-NN236?all=False
(1) Bei Handlungen gegen ausländische Staaten (§§ 102 bis 104a StGB) soll der Staatsanwalt beschleunigt die im Interesse der Beweissicherung notwendigen Ermittlungen durchführen sowie die Umstände aufklären, die für die Entschließung des verletzten auslä
http://www.fb6.uni-bremen.de/uploads/Zerbes_SoSe_2017/Semi_PolStR.pdf
Verwendung von NS-Symbolen / verfassungsfeindliche Propaganda (§§ 86, 86a StGB). – Beschimpfung von Bekenntnissen etc. (§ 166 StGB);. – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole etc. (§§ 90, 90a, 90b StGB); Verletzung von Flag- gen und Hoheitszeichen
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/80-184-StGB-9783406602931_1...
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB Band 3: §§ 80-184g StGB von. Dr. Olaf Hohmann, Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Dr. Klaus Miebach, Prof. Dr. Volker Erb, Dr. Karl-Heinz Groß,. Prof. Dr. Claus Kreß, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Dr. Jürgen Sc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_104/
30.10.2017 - 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten. (1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/104
104 StGB Sklaverei - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/103-stgb-bundeskabinett-schafft-majestae...
25.01.2017 - Die Bundesregierung hatte die Staatsanwaltschaft Mainz zur Strafverfolgung ermächtigt - nach § 104a StGB eine zwingende Voraussetzung. Die Ermittler verneinten schließlich einen hinreichenden Tatverdacht. Die Bundesregierung, allen voran Min
http://tech4transparency.org/entscheide/bund/bge/dateien/104-IV-3.html
BGE 104 IV 3 S. 4. Erwägungen. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: 1. Nach Art. 59 Abs. 1 StGB verfallen Geschenke und andere Zuwendungen, die dazu bestimmt waren, eine strafbare Handlung zu veranlassen oder zu belohnen, dem Staate. Sind sie nicht mehr
https://www.juwiss.de/tag/%C2%A7-104a-stgb/
20.04.2016 - Strafrechtlich im Blickfeld stehen § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) und § 104a StGB. Letzterer erfordert als Voraussetzung der Strafverfolgung u.a. eine Ermächtigung durch die Bundesregierung. Dazu er