(1) Wer
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
04.11.2003 - deliktsfähig (§ 828 II BGB); strafrechtlich bedingt strafmündig, § 19 StGB, § 1 II JGG. 4. Heranwachsende: 18 – 20 Jahre: zivilrechtlich voll geschäftsfähig und deliktsfähig; strafrechtlich gelten Son- derregelungen, §§ 1 II, 105 JGG. 5. Erw
https://www.bundestag.de/blob/412810/1f9e6b0d193e9ce4fd663d4f0ab3b1da/wf-vi-044...
16.02.2006 - Die Nötigung von Verfassungsorganen (§ 105 StGB) ist im 4. Abschnitt des StGB geregelt, dieser erfasst Straftaten gegen Verfassungsorgane. Schutzzweck der Norm ist es, die Handlungs- und Entschlussfreiheit bestimmter Verfassungsorgane (zum B
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2014_1_769.pdf
20.01.2014 - nen Rechtsbruch im Sinne des § 339 StGB dar, wenn darin allein oder unter Berücksichtigung der Motive ... 2 Bis 1997: § 336 StGB; neue Nummerierung durch das Kor- ruptionsbekämpfungsgesetz 1997, BGBl. ... 7 BGHSt 42, 343; 47, 105; BGH NStZ 2
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2015/Jugendstrafrecht/%C2%A7%205%20-%20...
besondere also nicht der beschränkte Strafrahmen der Jugendstrafe für Heranwachsende (§ 105 III JGG), sondern die allgemeinen Strafrahmen des Besonderen Teils des StGB (vgl. aber § 106 I JGG). Die Gesetzge- bungstechnik, die ganz auf Jugendliche zugeschn
http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/554880.PDF
Die gefährliche Drohung war aus seiner Sicht dazu notwendiges Durchgangsstadium und ist daher ebenfalls von der Absicht mit umfasst. II RW: § 105 Abs 2 .... Strafgrund der Qualifikation. Denn gerade diese Absicht macht eine Gewerbsmäßigkeit gem § 70 StGB
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/105
105 StGB Nötigung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85395.htm
(1) Wer 1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes rechtswidrig mit.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Nötigung. § 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis z
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Nötigung. § 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Die Tat
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_105/
30.10.2017 - Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. § 105 Nötigung von Verfassungsorganen · § 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eine