§ 174 StGB, Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
Paragraph 174 Strafgesetzbuch

(1) Wer sexuelle Handlungen

1.
an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3.
an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird eine Person bestraft, der in einer dazu bestimmten Einrichtung die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung von Personen unter achtzehn Jahren anvertraut ist, und die sexuelle Handlungen

1.
an einer Person unter sechzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
unter Ausnutzung ihrer Stellung an einer Person unter achtzehn Jahren, die zu dieser Einrichtung in einem Rechtsverhältnis steht, das ihrer Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung dient, vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.


(3) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2

1.
sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2.
den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(4) Der Versuch ist strafbar.


(5) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, des Absatzes 2 Nummer 1 oder des Absatzes 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 oder mit Absatz 2 Nummer 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn das Unrecht der Tat gering ist.


Benachbarte Paragraphen


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Erklärung zur persönlichen Eignung

http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren


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Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses ...

http://www.bke.de/content/application/mod.content/1158910488_bke-Hinweis_Sexuel...
Fischer-Becker 1997). In der Folge die- ser Debatte ist im Rahmen des Sech- sten Strafrechtsreformänderungsge- setzes der sexuelle Missbrauch unter. Ausnutzung eines Beratungs- bzw. Be- handlungsverhältnisses durch einen neu geschaffenen § 174c StGB unte

benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch - EKMD

https://www.ekmd.de/attachment/aa234c91bdabf36adbf227d333e5305b/1e2e48594f6df64...
In § 72 a Abs. 1 SGB VIII benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB). § 171 StGB. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. § 174 a StGB sexueller Missbrauch von Gefangenen, behör

TOP II.4 § 174 StGB

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/jumiko2012/top_ii4.pdf
14.06.2012 - Die Justizministerinnen und Justizminister beauftragen den Straf- rechtsausschuss, einen Bericht vorzulegen, der eine Auswertung der. Ergebnisse der Länderumfrage und konkrete Vorschläge für mögliche. Gesetzesänderungen enthält. Dabei wird z

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703646.pdf
09.11.2010 - Absatz 2 StGB), wie zum Beispiel der Beischlaf mit einem. Kind, wurde die Mindeststrafe von bis dahin einem auf zwei. Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Auch bei anderen Tatbeständen wie dem Missbrauch von. Schutzbefohlenen und von anderen Person

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13

http://www.praevention-im-bistum-muenster.de/fileadmin/user_upload/praevention/...
relevant. Sofern die Täter/-innen bereits strafmündig sind, zählen sexuelle Übergriffe je nach Alter der Täter/-innen und dem der Betroffenen zu den Straftaten gegen die sexuelle. Selbstbestimmung (13. Abschnitt StBG, §§ 174-186 StGB). - § 174: Sexueller


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/174.htm
174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen. (1) Wer sexuelle Handlungen. 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,. 2. an einer Person unter achtzehn Jahren,

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-von-schutzbefohlenen-stg...
18.07.2014 - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB. (21). Die Rechtsanwaltskanzlei Nikolai Odebralski - bundesweite Strafverteidigung - hat sich auf die Vertretung in Sexualstrafverfahren spezialisiert, durch die Spezialisierung in diesem

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174 StGB | Strafrecht ...

http://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/sexueller-missbrauch-von-schutzbefo...
Sexualstrafrecht: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174 StGB - Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Hamburg.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - StGB-Online

http://stgb-online.de/sex.html
174 [Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen]. (1) Wer sexuelle Handlungen. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,; an einer Person unter achtzehn Jahren, die

Was ist strafbar? - Unabhängiger Beauftragter für Fragen des ...

https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/was-ist-strafbar/
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB). Strafbar ist der sexuelle Missbrauch durch die Eltern oder durch Täter und Täterinnen, denen Kinder und Jugendliche zum Beispiel zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung › § 174

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 174 StGB
    § 174 Abs. 1 StGB oder § 174 Abs. I StGB
    § 174 Abs. 2 StGB oder § 174 Abs. II StGB
    § 174 Abs. 3 StGB oder § 174 Abs. III StGB
    § 174 Abs. 4 StGB oder § 174 Abs. IV StGB
    § 174 Abs. 5 StGB oder § 174 Abs. V StGB

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