§ 174a StGB, Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
Paragraph 174a Strafgesetzbuch

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von der gefangenen oder verwahrten Person vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Person, die in einer Einrichtung für kranke oder hilfsbedürftige Menschen aufgenommen und ihm zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Krankheit oder Hilfsbedürftigkeit dieser Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.


(3) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Privatdozent Dr

http://www.uni-giessen.de/~g11063/TerminplanATBT.doc
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Erklärung zur persönlichen Eignung

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Liste der in § 72a SGB VIII genannten Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB). mit den amtlichen Überschriften. § 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. § 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen. § 174a StGB Sexueller Mißbra

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Gesetzentwurf - Bundestag DIP - Deutscher Bundestag

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In § 72 a Abs. 1 SGB VIII benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB). § 171 StGB. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. § 174 a StGB sexueller Missbrauch von Gefangenen, behör

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses ...

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Fischer-Becker 1997). In der Folge die- ser Debatte ist im Rahmen des Sech- sten Strafrechtsreformänderungsge- setzes der sexuelle Missbrauch unter. Ausnutzung eines Beratungs- bzw. Be- handlungsverhältnisses durch einen neu geschaffenen § 174c StGB unte

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Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 - Straftatenkatalog - BKA

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28.04.2014 - Nach Auffassung des Autors, welcher im Bereich des Sexualstrafrechts bundesweit verteidigt, nehmen die dem Sexualstrafrecht zugehörigen Straftatbestände auch innerhalb des strafrechtlichen Gefüges eine Sonderstellung ein. Gerade bei Strafver

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Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) – Sexueller Missbrauch von Gefangenen (§ 174a StGB) – Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) – Exhibitionismus (§ 183 StGB) – Sexuelle Belä


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung › § 174a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 174a StGB
    § 174a Abs. 1 StGB oder § 174a Abs. I StGB
    § 174a Abs. 2 StGB oder § 174a Abs. II StGB
    § 174a Abs. 3 StGB oder § 174a Abs. III StGB

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