(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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http://www.henning-radtke.de/materialien/ws0607/exkl/Klausur_1_12_06_Lsg.doc
Ansicht ist bei § 227 StGB – wie bei den übrigen erfolgsqualifizierten Delikten – erforderlich, dass sich im qualifizierten Erfolg gerade die spezifische Gefahr des Grunddelikts verwirklicht haben muss (vgl. BGHSt 31, 98, Maiwald JuS 1984, 439). Für § 22
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR002/8Erlaubnistatbestandsirrtum....
a) Tatbestand des Grunddelikts, § 223 Abs. 1StGB (+). b) Qualifizierende Merkmale des § 227 StGB. (1) Verursachung des Todes (+). (2) Objektive Zurechenbarkeit des Todes (+). (3) Unmittelbarkeit der Erfolgsverursachung (+). (4) Fahrlässigkeit bzgl. der T
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/uebungsfaell...
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). I. A ist in die Villa des O eingebrochen, um Stehlenswertes zu ... IV. § 249: (+). V. §§ 242 (243), 244 I Nr. 3: (+) (-) zu § 249. VI. § 227: (+) oder (-). - „durch die Körperverletzung“: wie unten bei Fall II.) - Fahrlä
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
I. Systematische Einordnung. Bei § 227 StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Hat eine vorsätzlich begangene. Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge, knüpft das Gesetz daran eine besondere Strafe. Hinsichtlich der schweren Folge
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_6_500.pdf
Aus klausurtaktischen Erwägungen sollten die Bearbeiter eine Strafbarkeit wegen vollendeter Körperverletzung wegen der Sturzverletzungen ablehnen, um die Frage nach der Möglichkeit eines erfolgsqualifizierten Versuchs des § 227 StGB problematisieren zu k
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150400/Uebersichten______227__231_...
227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge. I. Tatbestand. 1. Grunddelikt: §§ 223 ff. StGB. 2. Eintritt der schweren Folge: Tod der verletzten Person. 3. Kausalität zwischen Grunddelikt und schwerer Folge. 4. Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang zwi
https://www.so-geht-bildung-heute.de/wp-content/uploads/2016/05/Notwehr-StGB_BG...
32 StGB. Notwehr. (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen. Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. § 227 BGB
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=12715
Nr. 1 Alt. 2 StGB. IV. § 227 I StGB. 1. Grundtatbestand des § 223 StGB (+) s.o.. 2. Qualifikationstatbestand, § 227 StGB a. Eintritt und Verursachung des Todes (+) b. Kausalität c. Objektive Zurechnung. ▫ trotz geringer Wahrscheinlichkeit objektiv voraus
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb227
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-k-rperverletzung-mit-todesfolge-...
I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Tatbestand des § 223 StGB 2. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB a) Eintritt und Verursachung des Todes b) Kausalität.
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-227-stgb-k%C3%B6rperverletzung-mit-to...
Grundtatbestand des § 223 StGB a) Objektiver Tatbestand aa) Körperliche Misshandlung (und/oder) bb) Gesundheitsschädigung cc) Kausalität b) Subjektiver Tatbestand dolus eventualis ausreichend 2. Objektive Zurechenbarkeit a) Gefahrzusammenhang bzgl. Körpe
https://juraeinmaleins.de/schema-koerperverletzung-mit-todesfolge-227-stgb/
10.02.2015 - Übersichtliches Schema der Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB.
http://gangway.de/koerperverletzung-mit-todesfolge-%C2%A7-227-stgb/
28.03.2016 - Erläuterungen zum Gesetz – problematisch: Tod des Opfers muss gerade durch die Körperverletzungshandlung verursacht worden sein. Zum besseren Verständnis: Gesetzestext. § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter dur