(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Obj. Bedingung der Strafbarkeit: a) Verursachung schwerer Körperverletzung iSd § 226 StGB durch die Schlägerei,; Verlust des Sehvermögens auf einem Auge = schwere Folge iSd § 226 I Nr. 1 StGB;; b) Problem: schwere Folge beim Täter selbst eingetreten; Abe
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR002/loesungsskizze_uebungsfall_3...
F erleidet dadurch schwere Verletzungen und kann auf einem Ohr nichts mehr hören. Strafbarkeit des A? I. §§ 226 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1 StGB (Schwere Körperverletzung an F). F könnte sich gem. §§ 226 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1 StGB wegen schwerer Körperve
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
(BGH, NStZ 2007, 399 und BGH, NJW 2007, 1988 mit Anm. Geppert, JK 10/07, StGB § 226/11). M war bereits mehrfach gegen seine Ehefrau F erheblich gewalttätig geworden. Beim letzten Mal hatte sie nach dem Gewaltschutzgesetz eine einstweilige Anordnung gegen
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
12: Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). I. Allgemeines. Es handelt sich um eine qualifizierte Körperverletzung. Allen Folgen ist gemeinsam, dass sie eine dauerhafte schwere Beeinträchtigung für den Betroffenen darstellen. Deshalb liegt keine Dau- erha
http://www.michaeljasch.de/src/Hand-226.pdf
(so Fischer StGB § 226, Rn. 6, m.w.N.). -‐ wichtig = ist das Glied, wenn es eine besondere Bedeutung für Gesamtorganismus hat. (Dabei sind auch individuelle Körpereigenschaften und dauerhafte körperliche Schädigungen oder. Einschränkungen des Verletzten
https://www.bundestag.de/blob/546718/cac43661680abd6dbc19b8d7b33ebbf7/wd-7-020-...
29.01.2018 - 2018 Deutscher Bundestag. WD 7 - 3000 - 020/18. Der Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien. (§ 226a StGB). Sachstand. Wissenschaftliche Dienste ...
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2014_7-8_834.pdf
Der neue Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung, § 226a StGB: Wirkungen und Nebenwirkungen. Von Wiss. Mitarbeiter Dr. Georgios Sotiriadis, LL.M., Universität Bremen*. I. Einführung. Die letzten drei Jahre musste sich die deutsche Kriminalpol
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/07/2-252-07.pdf
Schwere Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Konkurrenzen; Strafzumessung bei der. Verwirklichung mehrerer Deliktsvarianten. § 224 StGB; § 226 StGB; § 52 StGB; § 46 StGB. Leitsätze des Bearbeiters. 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb226
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Schwere Körperverletzung, § 226 StGB.
https://www.iurastudent.de/skripte/strafrecht-besonderer-teil/226-stgb-schwere-...
Erfolgsqualifikation des § 226 I StGB. a) schwere Folge (§§ 226 I Nr. 1 - 3). (1) Nr. 1: Verlust des Sehvermögens, Gehörs, der Sprache oder Fortpflanzungsfähigkeit. (2) Nr. 2: Unbrauchbarkeit eines wichtigen Körperglieds. (3) Nr. 3: Entstellung, Siechtum
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-226-stgb-schwere-k%C3%B6rperverletzung
223 I, 226 I StGB I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Tatbestand des § 223 I 2. Qualifikation des § 226 I a) Objektiver Tatbestand des § 226 aa) Eintritt einer schweren Folge des § 226 I (1) das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechv
https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/schwere-koerperverletzung.html
Schwere Körperverletzung, § 226 lernen ➤ Mit JURACADEMY ➔ Strafrecht Besonderer Teil 1 JETZT ONLINE LERNEN!
https://eruiospi.wordpress.com/strafrecht-bt/17-abschnitt/%C2%A7-226-stgb/
Kommentierung als PDF speichern Schwere Körperverletzung. Bei der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) handelt es sich um eine Qualifikation des Grundtatbestandes der Körperverletzung (§ 223 StGB). Sie ist im 17. Abschnitt des besonderen Teils des deut