§ 236 StGB, Kinderhandel
Paragraph 236 Strafgesetzbuch

(1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Satzes 1 das Kind, den Mündel oder Pflegling auf Dauer bei sich aufnimmt und dafür ein Entgelt gewährt.


(2) Wer unbefugt

1.
die Adoption einer Person unter achtzehn Jahren vermittelt oder
2.
eine Vermittlungstätigkeit ausübt, die zum Ziel hat, daß ein Dritter eine Person unter achtzehn Jahren auf Dauer bei sich aufnimmt,
und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Vermittler der Adoption einer Person unter achtzehn Jahren einer Person für die Erteilung der erforderlichen Zustimmung zur Adoption ein Entgelt gewährt. Bewirkt der Täter in den Fällen des Satzes 1, daß die vermittelte Person in das Inland oder in das Ausland verbracht wird, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


(3) Der Versuch ist strafbar.


(4) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
aus Gewinnsucht, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung eines Kinderhandels verbunden hat, oder
2.
das Kind oder die vermittelte Person durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.


(5) In den Fällen der Absätze 1 und 3 kann das Gericht bei Beteiligten und in den Fällen der Absätze 2 und 3 bei Teilnehmern, deren Schuld unter Berücksichtigung des körperlichen oder seelischen Wohls des Kindes oder der vermittelten Person gering ist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach den Absätzen 1 bis 3 absehen.


Benachbarte Paragraphen


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Erklärung zur persönlichen Eignung

http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren

INTERKANTONALES RECHT Reglement - BDLF

http://bdlf.fr.ch/frontend/versions/3118/download_doc_file
Dezember 1937 (StGB);. gestützt auf die Artikel 212–236 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO);. gestützt auf die Verordnung vom 19. September 2006 zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG);. gestützt auf Ar

Fall 1: „Das ist beschlagnahmt

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
1.500 € „beschlagnahmte“, kann er sich nach §§ 242 I, 243 I 2 Nr. 2 StGB (Diebstahl in einem besonders schweren Fall) strafbar gemacht haben. 1. .... 2007, § 132 Rn. 10 und Herzberg, JuS 1973, 234 (236)), geht die überwiegend vertretene Ansicht zu Recht


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Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
StGB. Ausfertigungsdatum: 15.05.1871. Vollzitat: "Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ..... 236. Kinderhandel. § 237. (weggefallen). § 238. Nachstellung. § 239. Freiheitsberaubung.

benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch - EKMD

https://www.ekmd.de/attachment/aa234c91bdabf36adbf227d333e5305b/1e2e48594f6df64...
In § 72 a Abs. 1 SGB VIII benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB). § 171 StGB ... 233 StGB. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233 a StGB. Förderung des Menschenhandels. § 234 StGB. Menschenraub. § 235 StGB. Entz

Internationale Adoption und Kinderhandel

https://www.mpicc.de/files/pdf3/alb_krim_II_teil_8_ws1415.pdf
Kriminologie 2 WS 2014 2015. Page 2. Strafrechtliche Anknüpfungspunkte. ▫ Kindesentziehung (§235). ▫ Kinderhandel (§236 I StGB). – Käufer und Verkäufer. ▫ Adoptionsvermittlung gegen Entgelt (§236 II StGB, früher. §14a AdVermG) ...

Der Waffenbegriff des StGB auf dem verfassungsrechtlichen ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_3_180.pdf
236. Der Waffenbegriff des StGB auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Zugleich eine Besprechung von BVerfG – 2 BvR 2238/07, Beschl. v. 1.9.2008, zum Einsatz eines. Personenkraftwagens als „Waffe“1. Von Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Gießen. I.

Auszug aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) § 72 a ...

https://www.ortenaukreis.de/media/custom/2390_1454_1.PDF?1430923188
Teledienste. § 184 e StGB. Ausübung der verbotenen Prostitution. § 184 f StGB. Jugendgefährdende Prostitution. § 225 StGB. Misshandlung von Schutzbefohlenen. §§ 232 bis 233 a StGB Tatbestände des Menschenhandels. § 234 StGB. Menschenraub. §§ 235, 236 StG


Webseiten zum Paragraphen

§ 236 StGB Kinderhandel Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85575.htm
(1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei.

§ 236 StGB (Strafgesetzbuch), Weitergabe von Falschgeld oder ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/236
236 StGB Weitergabe von Falschgeld oder verringerten Geldmünzen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 236 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029785
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.2015. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 236 StGB, idF BGBl 60/1974 ...

StGB - GesetzesGuide

http://www.gesetzesguide.de/stgb.html
(StGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I S. 3322). Änderungen vom StGB. Erster Abschnitt. Das Strafgesetz § 1-§ 12. Zweiter Abschnitt. ..... 236 Kinderhandel § 237 (weggefallen) § 238 Nachstellung § 239 Freiheitsberaubung §2

Strafrecht: Kinderhandel § 236 StGB – Online Jura Video | Lecturio

https://www.lecturio.de/jura/kinderhandel-grundlagen-236-stgb.vortrag
22.11.2017 - Lernen Sie effektiv mit dem Video "Kinderhandel" aus dem Kurs "Straftaten gegen die Freiheit" von RA Stefan Koslowski!


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit › § 236

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 236 StGB
    § 236 Abs. 1 StGB oder § 236 Abs. I StGB
    § 236 Abs. 2 StGB oder § 236 Abs. II StGB
    § 236 Abs. 3 StGB oder § 236 Abs. III StGB
    § 236 Abs. 4 StGB oder § 236 Abs. IV StGB
    § 236 Abs. 5 StGB oder § 236 Abs. V StGB

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