(1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Satzes 1 das Kind, den Mündel oder Pflegling auf Dauer bei sich aufnimmt und dafür ein Entgelt gewährt.
(2) Wer unbefugt
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
(5) In den Fällen der Absätze 1 und 3 kann das Gericht bei Beteiligten und in den Fällen der Absätze 2 und 3 bei Teilnehmern, deren Schuld unter Berücksichtigung des körperlichen oder seelischen Wohls des Kindes oder der vermittelten Person gering ist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach den Absätzen 1 bis 3 absehen.
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http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren
http://bdlf.fr.ch/frontend/versions/3118/download_doc_file
Dezember 1937 (StGB);. gestützt auf die Artikel 212–236 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO);. gestützt auf die Verordnung vom 19. September 2006 zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG);. gestützt auf Ar
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
1.500 € „beschlagnahmte“, kann er sich nach §§ 242 I, 243 I 2 Nr. 2 StGB (Diebstahl in einem besonders schweren Fall) strafbar gemacht haben. 1. .... 2007, § 132 Rn. 10 und Herzberg, JuS 1973, 234 (236)), geht die überwiegend vertretene Ansicht zu Recht
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
StGB. Ausfertigungsdatum: 15.05.1871. Vollzitat: "Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ..... 236. Kinderhandel. § 237. (weggefallen). § 238. Nachstellung. § 239. Freiheitsberaubung.
https://www.ekmd.de/attachment/aa234c91bdabf36adbf227d333e5305b/1e2e48594f6df64...
In § 72 a Abs. 1 SGB VIII benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB). § 171 StGB ... 233 StGB. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233 a StGB. Förderung des Menschenhandels. § 234 StGB. Menschenraub. § 235 StGB. Entz
https://www.mpicc.de/files/pdf3/alb_krim_II_teil_8_ws1415.pdf
Kriminologie 2 WS 2014 2015. Page 2. Strafrechtliche Anknüpfungspunkte. ▫ Kindesentziehung (§235). ▫ Kinderhandel (§236 I StGB). – Käufer und Verkäufer. ▫ Adoptionsvermittlung gegen Entgelt (§236 II StGB, früher. §14a AdVermG) ...
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_3_180.pdf
236. Der Waffenbegriff des StGB auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Zugleich eine Besprechung von BVerfG – 2 BvR 2238/07, Beschl. v. 1.9.2008, zum Einsatz eines. Personenkraftwagens als „Waffe“1. Von Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Gießen. I.
https://www.ortenaukreis.de/media/custom/2390_1454_1.PDF?1430923188
Teledienste. § 184 e StGB. Ausübung der verbotenen Prostitution. § 184 f StGB. Jugendgefährdende Prostitution. § 225 StGB. Misshandlung von Schutzbefohlenen. §§ 232 bis 233 a StGB Tatbestände des Menschenhandels. § 234 StGB. Menschenraub. §§ 235, 236 StG
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85575.htm
(1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/236
236 StGB Weitergabe von Falschgeld oder verringerten Geldmünzen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029785
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.2015. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 236 StGB, idF BGBl 60/1974 ...
http://www.gesetzesguide.de/stgb.html
(StGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I S. 3322). Änderungen vom StGB. Erster Abschnitt. Das Strafgesetz § 1-§ 12. Zweiter Abschnitt. ..... 236 Kinderhandel § 237 (weggefallen) § 238 Nachstellung § 239 Freiheitsberaubung §2
https://www.lecturio.de/jura/kinderhandel-grundlagen-236-stgb.vortrag
22.11.2017 - Lernen Sie effektiv mit dem Video "Kinderhandel" aus dem Kurs "Straftaten gegen die Freiheit" von RA Stefan Koslowski!