§ 239 StGB, Freiheitsberaubung
Paragraph 239 Strafgesetzbuch

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.


(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.


(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

wenn mittelbare Täterschaft abgelehnt - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Ergebnis; §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 239 Abs. 1, 240, 253, 255, 303 Abs. 1, 52 StGB. § 240 Abs. 1 StGB und § 255 StGB in Tateinheit, da Gewalt zwei verschiedene Zwecke verfolgt (Vernichtung der Betäubungsmittel und Räumung der Wohnung); gefährliche Körperverle

229 StGB Fahrlässige Körperverletzung

http://www.coburg.de/Portaldata/2/Resources/dokumente/r3-sozialamt/haus_sozial_...
Schadensersatz, § 239 StGB. Schmerzensgeld. Regress durch KK. Behandlungskosten. Rae W. Hörnlein u. M. Jensch, Kanzlei Hörnlein & Feyler Kasernenstraße 14, Coburg Tel.9561/80110. Strafrechtliche Haftung. § 239 StGB Freiheitsberaubung. Wer einen Menschen


Word Dokumente zum Paragraphen

§§ 239 a und b StGB

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
239 a StGB. (Ziel: „Geld“). § 239 b StGB. (Ziel: Handlung d. Opfers). I. Tatbestand. Var. 1. 1. objektiv: - Mensch. - entführen/sich bemächtigen. 2. subjektiv: - Vorsatz. - Erpressungsabsicht. (P) Rspr.: auch Raub. (P) Absicht, Sorge des Opfers. Auszunut

Zum Selbststudium (zu §§ 239a, 239b StGB) - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
Zum Selbststudium (zu §§ 239a, 239b StGB). A bedroht den Passanten mit einer Pistole („Geld oder Leben“) und lässt sich von dem zitternden O dessen Brieftasche aushändigen; zu seiner Enttäuschung ist diese leer, so dass er sie achtlos beiseite wirft und

Tatkomplex 1: Die Eisensäge

http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/5df6a93f9fb2d3de414bcdecad3fed74.d...
Strafmilderungsgrund. Tätige Reue gem. § 239 II i.V.m. § 239a IV (+). III. § 239a StGB (-). IV. Strafbarkeit gem. § 239. 1. Tatbestand. a.) objektiver Tatbestand. Tathandlung: - Einsperren (-), ist im Haftraum kaum möglich. S. ist die Möglichkeit, sich n

218 Strafgesetzbuch (StGB) - Pflegesoft

http://www.pflegesoft.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=1124.0;attach=42...
239 StGB). „Fixierung“ ist eine beschönigende Bezeichnung für "Fesselung". Das Festbinden kann den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen. Die Fixierung ist ein Mittel pflegerischer Gewaltausübung. Es gilt der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ und


PDF Dokumente zum Paragraphen

Freiheitsberaubung, § 239 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/11-freiheitsberaubung.pdf
01.10.2011 - II. Die Vorschrift des § 239 StGB im Überblick. – § 239 I StGB: Grunddelikt, Vergehen, Versuchsstrafbarkeit in Abs. 2; Vorsatz erforderlich. – § 239 III, IV StGB: Erfolgsqualifizierte Delikte (str. bei § 239 III Nr. 1 StGB) = hinsichtlich de

16: Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
16: Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). I. Geschütztes Rechtsgut. Schutzgut des § 239 StGB ist die Fortbewegungsfreiheit, d.h. die Freiheit zur Verwirklichung des. Willens, den derzeitigen Aufenthaltsort zu verlassen und sich fortzubegeben. Nach h.M. (BGHSt

11. Freiheitsberaubung, § 239 StGB

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
II. Die Vorschrift des § 239 StGB im Überblick. –. § 239 I StGB: Grunddelikt, Vergehen, Versuchsstrafbarkeit in Abs. 2; Vorsatz erforderlich. –. § 239 III, IV StGB: Erfolgsqualifizierte Delikte (str. bei § 239 III Nr. 1 StGB) = hinsichtlich der Folge ist

Freiheitsberaubung - 3. Semester

https://philipp-guttmann.de/Dateien/Rechtswissenschaft/Strafrecht/Lernmaterial/...
Tatobjekt: Mensch. Tatobjekt des § 239 StGB ist ein Mensch, welcher die natürliche Fähigkeit zur Bildung eines. Fortbewegungswillens besitzt.3 Ausgeschlossen sind daher Säuglinge. Folgt man Ansicht A1, so sind auch Schlafende und Bewusstlose taugliche Ta

Übungsfall: Der verwirrte Vater - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_6_499.pdf
239 Abs. 1 StGB. M könnte sich wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht haben, indem er V in dessen Zimmer eingeschlossen hat. 1. Tatbestand. Dazu müsste M den V eingesperrt haben. Einsperren ist das. Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere


Webseiten zum Paragraphen

§ 239 StGB Freiheitsberaubung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85578.htm
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu.

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/skripte/strafrecht-besonderer-teil/239-stgb-freiheit...
239 StGB - Freiheitsberaubung. § 239 Freiheitsberaubung. (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheit

§ 239 StGB – PflegeWiki

http://www.pflegewiki.de/wiki/%C2%A7_239_StGB
30.03.2016 - Freiheitsberaubung ist eine Straftat. Der Paragraph 239 — Freiheitsberaubung — im StGB steht im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuchs über die Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a). Er hat fünf Absätze. Der erste und zweite

Der Tatbestand der Freiheitsberaubung: § 239 StGB - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-tatbestand-der-freiheitsberaubung-stgb_03...
29.01.2013 - Der Tatbestand der Freiheitsberaubung: § 239 StGB. (71). 1) Wann mache ich mich wegen Freiheitsberaubung strafbar? Strafbar macht sich zunächst, wer einen Menschen einsperrt. Einsperren bedeutet, einen Menschen durch äußere Vorrichtungen am

juraschema.de · Freiheitsberaubung, § 239 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb239
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Freiheitsberaubung, § 239 StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit › § 239

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 239 StGB
    § 239 Abs. 1 StGB oder § 239 Abs. I StGB
    § 239 Abs. 2 StGB oder § 239 Abs. II StGB
    § 239 Abs. 3 StGB oder § 239 Abs. III StGB
    § 239 Abs. 4 StGB oder § 239 Abs. IV StGB
    § 239 Abs. 5 StGB oder § 239 Abs. V StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net