(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Ergebnis; §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 239 Abs. 1, 240, 253, 255, 303 Abs. 1, 52 StGB. § 240 Abs. 1 StGB und § 255 StGB in Tateinheit, da Gewalt zwei verschiedene Zwecke verfolgt (Vernichtung der Betäubungsmittel und Räumung der Wohnung); gefährliche Körperverle
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Schadensersatz, § 239 StGB. Schmerzensgeld. Regress durch KK. Behandlungskosten. Rae W. Hörnlein u. M. Jensch, Kanzlei Hörnlein & Feyler Kasernenstraße 14, Coburg Tel.9561/80110. Strafrechtliche Haftung. § 239 StGB Freiheitsberaubung. Wer einen Menschen
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239 a StGB. (Ziel: „Geld“). § 239 b StGB. (Ziel: Handlung d. Opfers). I. Tatbestand. Var. 1. 1. objektiv: - Mensch. - entführen/sich bemächtigen. 2. subjektiv: - Vorsatz. - Erpressungsabsicht. (P) Rspr.: auch Raub. (P) Absicht, Sorge des Opfers. Auszunut
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
Zum Selbststudium (zu §§ 239a, 239b StGB). A bedroht den Passanten mit einer Pistole („Geld oder Leben“) und lässt sich von dem zitternden O dessen Brieftasche aushändigen; zu seiner Enttäuschung ist diese leer, so dass er sie achtlos beiseite wirft und
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Strafmilderungsgrund. Tätige Reue gem. § 239 II i.V.m. § 239a IV (+). III. § 239a StGB (-). IV. Strafbarkeit gem. § 239. 1. Tatbestand. a.) objektiver Tatbestand. Tathandlung: - Einsperren (-), ist im Haftraum kaum möglich. S. ist die Möglichkeit, sich n
http://www.pflegesoft.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=1124.0;attach=42...
239 StGB). „Fixierung“ ist eine beschönigende Bezeichnung für "Fesselung". Das Festbinden kann den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen. Die Fixierung ist ein Mittel pflegerischer Gewaltausübung. Es gilt der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ und
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/11-freiheitsberaubung.pdf
01.10.2011 - II. Die Vorschrift des § 239 StGB im Überblick. – § 239 I StGB: Grunddelikt, Vergehen, Versuchsstrafbarkeit in Abs. 2; Vorsatz erforderlich. – § 239 III, IV StGB: Erfolgsqualifizierte Delikte (str. bei § 239 III Nr. 1 StGB) = hinsichtlich de
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
16: Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). I. Geschütztes Rechtsgut. Schutzgut des § 239 StGB ist die Fortbewegungsfreiheit, d.h. die Freiheit zur Verwirklichung des. Willens, den derzeitigen Aufenthaltsort zu verlassen und sich fortzubegeben. Nach h.M. (BGHSt
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
II. Die Vorschrift des § 239 StGB im Überblick. –. § 239 I StGB: Grunddelikt, Vergehen, Versuchsstrafbarkeit in Abs. 2; Vorsatz erforderlich. –. § 239 III, IV StGB: Erfolgsqualifizierte Delikte (str. bei § 239 III Nr. 1 StGB) = hinsichtlich der Folge ist
https://philipp-guttmann.de/Dateien/Rechtswissenschaft/Strafrecht/Lernmaterial/...
Tatobjekt: Mensch. Tatobjekt des § 239 StGB ist ein Mensch, welcher die natürliche Fähigkeit zur Bildung eines. Fortbewegungswillens besitzt.3 Ausgeschlossen sind daher Säuglinge. Folgt man Ansicht A1, so sind auch Schlafende und Bewusstlose taugliche Ta
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_6_499.pdf
239 Abs. 1 StGB. M könnte sich wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht haben, indem er V in dessen Zimmer eingeschlossen hat. 1. Tatbestand. Dazu müsste M den V eingesperrt haben. Einsperren ist das. Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85578.htm
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu.
https://www.iurastudent.de/skripte/strafrecht-besonderer-teil/239-stgb-freiheit...
239 StGB - Freiheitsberaubung. § 239 Freiheitsberaubung. (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheit
http://www.pflegewiki.de/wiki/%C2%A7_239_StGB
30.03.2016 - Freiheitsberaubung ist eine Straftat. Der Paragraph 239 — Freiheitsberaubung — im StGB steht im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuchs über die Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a). Er hat fünf Absätze. Der erste und zweite
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29.01.2013 - Der Tatbestand der Freiheitsberaubung: § 239 StGB. (71). 1) Wann mache ich mich wegen Freiheitsberaubung strafbar? Strafbar macht sich zunächst, wer einen Menschen einsperrt. Einsperren bedeutet, einen Menschen durch äußere Vorrichtungen am
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Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Freiheitsberaubung, § 239 StGB.