(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und dadurch der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Wer eine solche Tat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/kress/WilkitzkiSS2011/6-StGB3-7.doc
4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen ... 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter ... Verschleppung und politische Verdächtigung (§§ 234a, 241a), wenn die Tat sich gegen einen Deutschen richtet, der im Inland seine
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
[Exkurs: Die Verwirklichungsstufen einer Straftat. Plan grds. straflos,. ¯ Ausn.: §§ 30 II, 98 I Nr.2 StGB. ¯. Vorbereitung grds. straflos,. Ausn.: §§ 80, 83, 149, 234a III, 310 StGB. ¯. Versuch Verbrechen sind immer strafbar (§§ 12 I,. ¯ 23 I StGB), Ver
http://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2456-V-17.pdf
04.01.2018 - ... Verurteilung erfolgte demnach (Drs. 17/4758) aufgrund von „Jugendgefährdender Prostitution“ (StGB § 184 g), „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ (StGB § 233), „Förderung des Menschenhandels“. (StGB § 233a), „Mensche
https://www.zwangsheirat.de/images/downloads/literatur/Rechtslage-ZH-Valerius.p...
angeboten, §234a StGB entsprechend zu erweitern. Dadurch würden jedoch strafbare Handlungen im Zusammenhang mit abgenötigten Eheschließungen über zwei Strafvorschriften ver- streut, so dass die gebündelte Regelung in dem neuen § 237 StGB als gerechtferti
https://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschun...
Grundkurs Strafrecht II. PD Dr. Luís Greco. Teil 5: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. VI. Sonstige Delikte gegen die Freiheit. 1. Menschenraub (§ 234 StGB). 2. Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB). 3. Kinderhandel (§ 236 StGB). 4. Verschleppun
http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/opferrecht/neu...
01.10.2009 - allem Opfern zugute kommen, die erheblich unter den Folgen einer schweren. Straftat zu leiden haben. Der Katalog des § 397a Abs. 1 StPO wurde erweitert um folgende Delikte: Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB, Menschen- raub nach § 234
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/lehrstuhlinhaber/Publ...
Hierbei blieb es 65 Jahre, bis 1936 mit § 239a RStGB ein Vorläufer des heute dort geregelten Tatbestandes des Erpresserischen Menschenraubes eingerugt wur- de. 1951 wurde das StGB durch das "Gesetz zum Schutz der persönlichen Frei- heit" um § 234a StGB,
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85573.htm
(1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren, und.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_234a/
30.10.2017 - 234a Verschleppung. (1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren,
http://www.rechtslexikon.net/d/verschleppung/verschleppung.htm
234 a StGB) ist das Gefährdungsdelikt, das voraussetzt, dass der Täter einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Strafgesetzbuchs verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder dav
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/234a_StGB.html
Verschleppung, § 234a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 234a StGB.
http://kramerwf.de/Der-Zweck-heiligt-die-Verschleppung.153.0.html
Der Generalbundesanwalt sei nur dann zuständig, wenn eine „Verschleppung“ vorliegt und der Fall eine „besondere Bedeutung“ hat (vgl. das Schreiben auf S. 236). Verschleppungen setzen gem. § 234 a StGB voraus, dass jemand mit Gewalt aus dem Gebiet der Bun