(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/259_einfuehr...
A., § 259 Rn 45; RGSt 55, 234). Auch von der Person des Vortäters braucht der Hehler keine bestimmten Vorstellungen zu haben. Er muss sich nur bewusst sein, dass die gehehlte Sache aus einem gegen fremdes Vermögen gerichteten Delikt stammt. Da Hehlerei i
http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Achtzehnter Abschnitt. Straftaten gegen die persönliche Freiheit. § 232. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. § 233. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233a. Förderung des Menschenhandels. § 233b. Führungsaufsicht,
https://www.ekmd.de/attachment/aa234c91bdabf36adbf227d333e5305b/1e2e48594f6df64...
In § 72 a Abs. 1 SGB VIII benannte Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB). § 171 StGB. Verletzung der Fürsorge- ... Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233 a StGB. Förderung des Menschenhandels. § 234 StGB. Menschenraub.
https://www.landratsamt-dachau.de/Dox.aspx?docid=f5bf7622-fa6f-4e66-b34e-abea35...
184 bis 184d StGB Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen. • §§ 184e bis 184f StGB Ausübung verbotener und jugendgefährdender Prostitution. • § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen. • §§ 232 bis 233a StGB Tatbestände des Menschenhand
http://www.abosabos.de/Dateien/BT2.PDF
Begründung der physischen Herrschaft. Vorsatz. Neben dem Vorsatz bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale setzt §. 234 StGB die Absicht voraus, das Opfer in hilfloser Lage auszusetzen, in. Sklaverei oder Leibeigenschaft etc. zu bringen. In hilflose L
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/kriminalpol...
In § 234 StGB ist nunmehr der Menschenraub geregelt, der zuvor nur unzu- reichend gem. § 239 StGB sanktioniert war. Menschenhandel ist de lege lata überkriminalisiert: Pro. -. Die Strafbarkeit des Menschenhandels wird durch die neuen §§ 232 ff. StGB mass
http://www.lawww.de/Library/stgb/234.htm
234 Menschenraub. (1) Wer sich eines Menschen mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um ihn in hilfloser Lage auszusetzen, in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu bringen oder dem Dienst in einer militärischen ode
https://strafverteidigung-hamburg.com/1138/menschenraub-%C2%A7-234-stgb/
Menschenraub, § 234 StGB. Zu den Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals „Aussetzen in hilfloser Lage“. Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter die Verabredung zu einem Menschenraub bestrafen
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/234
234 StGB Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_234/
30.10.2017 - 234 Menschenraub [1]. (1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einr
http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/menschenraub.html
234 StGB stellt den Menschenraub unter Strafe. Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlic