(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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http://www.wistra.uni-koeln.de/sites/strafrecht_wassmer/user_upload/Zueignungsa...
Die Grundlagen der. Zueignungsabsicht beim Diebstahl (§ 242 StGB). Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung sowie Strafrechtsgeschichte. 2 Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. Die Grundl
http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/6666b483ed0b4fce163974699ef4caaa.d...
Abschnitt: § 242 StGB (Diebstahl). I. Tatbestand. a) objektiver Tatbestand. aa) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache. (1) Sache. Definition: Sachen sind alle körperlichen Gegenstände i.S.d. § 90 BGB ohne Rücksicht auf ihren Aggregatzustand (vgl. Joecks, St
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/17-diebstahl
01.10.2011 - Diebstahl, § 242 StGB. I. Rechtsgut: Eigentum (nach anderer Ansicht wird darüber hinaus auch der Gewahrsam geschützt). II. Der objektive Tatbestand: 1. Sache: Jeder körperlicher Gegenstand i.S.d. § 90 BGB, unabhängig von seinem Wert oder jew
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
Diebstahl (§§ 242; 243). Prüfungsschema. 1. (2). I. Objektiver Tatbestand. 1. Tatobjekt: Fremde, bewegliche Sache. Sache i.S.d. § 242 StGB ist jeder körperlicher Gegenstand. Auch Tiere sind Sachen im Sinne des StGB (zur Bedeutung von § 90a BGB vgl. Schön
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
Prüfungsfolge beim Diebstahl (§ 242 StGB)1. Tatbestand: objektiver TB: -fremde2 bewegliche3 Sache4. -Wegnahme5: Bruch6 7 fremden und Begründung8 neuen Gewahrsams9. 1 Literatur: S. Vorlesungsplan sowie zuletzt: Schramm, JuS 2008, 678 ff., 773 ff. 2 Fremd:
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Professor Dr. Bernd Heinrich. Stand: 1. Oktober 2017. Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil - Arbeitsblatt Nr. 17. Diebstahl, § 242 StGB. I. Rechtsgut: Eigentum (nach anderer Ansicht wird darüber hinaus auch der Gewahrsam geschützt). II. Der objektive T
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/56-2.pdf
B setzt zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar an. >>> (1) B ist aus §§ 242, 22. StGB strafbar. Auf § 25 Abs. 2 StGB kommt es dabei gar nicht an, unmittelbares. Ansetzen ist schon nach der Einzellösung gegeben. (2) A wäre nach der Einzellösung nur str
https://www.anwalt.org/242-stgb/
Wissenswertes zu § 242 StGB: Infos zu den Paragraphen 244 StGB, zum Einbruchdiebstahl nach § 243 StGB, zum Ladendiebstahl nach dem StGB u.v.m..
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85585.htm
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-diebstahl-242-objektiver-ta...
14.05.2017 - Prüfungsschema zum objektiven Tatbestand des Diebstahls § 242 StGB in einer StGB-Klausur mit Beispielsfällen, Definitionen, Erläuterungen und Streitständen.
https://strafverteidigung-hamburg.com/2327/diebstahl-%C2%A7%C2%A7-242-stgb-ff/
Der Diebstahl ist eine Straftat, die sich gegen fremdes Eigentum richtet. Er definiert sich nach § 242 des Strafgesetzbuchs ff. (StGB). Demnach liegt objektiv ein Diebstahl vor, wenn eine für den Täter fremde bewegliche Sache weggenommen wird. Sache kann
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-242-stgb-diebstahl
I. Tatbestand des §242 I StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) bewegliche Sache b) Fremdheit der Sache c) Wegnahme 2. Subjektiver Tatbestand a)Vorsatz b)Zueignungsabsicht 3. Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und Vorsatz II. Rec