§ 241a StGB, Politische Verdächtigung
Paragraph 241a Strafgesetzbuch

(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.


(3) Der Versuch ist strafbar.


(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Lösungsskizze zu Fall 6 - Stephan Lorenz

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Zur Vertiefung zu § 241a BGB: Lorenz JuS 2000, 833 (841); aus strafrechtl. Sicht: Matzky NStZ 2002, 458; zur Annahme nach § 151 BGB: BGH NJW 1997,. 2233; NJW-RR 1986, 415. A. Ausgangsfall: V könnte gegen L einen Anspruch auf Zahlung von € 89 aus § 433 Ab

Unterschlagung

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Mindermeinung soll in den Fällen des § 241a I BGB der zivilrechtliche Begriff der Fremdheit nicht zugrunde ... Somit liegt auch im Fall des § 241a I BGB ein taugliches Tatobjekt vor (Beachte: Nach h.M. kann § 241a I ... StGB bereits zugeeignet hat, noch

Professor Dr. Jörg Eisele

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232 bis 233 b StGB (Menschenhandel), a) 27. Auflage 2006 (16 Seiten), b) 28. Auflage 2010 (17 Seiten), c) 29. Auflage 2014 (18 Seiten). 14. §§ 234 bis 241 a StGB (Freiheitsdelikte), a) 28. Auflage 2010 (68 Seiten), b) 29. Auflage 2014 (76 Seiten). 15. Vo

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05.07.2004 - ... unter dem Begriff des "Stalking" zusammengefasst werden, gegenwärtig nicht ausreichend geschützt. B. Lösung. Einführung eines neuen Straftatbestandes des unzumutbaren Nachstellens oder Verfolgens in den Achtzehnten Abschnitt des Besonder

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§ 241a StGB (Strafgesetzbuch), Fälschung unbarer Zahlungsmittel ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/241a
241a StGB Fälschung unbarer Zahlungsmittel - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 241a StGB - Politische Verdächtigung - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/241a_StGB.html
Politische Verdächtigung, § 241a StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 241a StGB.

241a StGB Archive - AG Mensch in Württemberg

http://www.agmiw.org/tag/241a-stgb/
16.07.2015 - Der Begriff des Reichsbürgers steht für: • einen mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsangehörigen (Staatsbürger) in der NS-Zeit nach dem Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935, siehe Reichsbürgergesetz. • um

§ 241a StGB Politische Verdächtigung - Strafgesetzbuch (StGB)

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/241a.html
13.11.1998 - 241a StGB Politische Verdächtigung. (1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- od

StGB § 241a Politische Verdächtigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_241a/
30.10.2017 - 241a Politische Verdächtigung. (1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Wi


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit › § 241a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 241a StGB
    § 241a Abs. 1 StGB oder § 241a Abs. I StGB
    § 241a Abs. 2 StGB oder § 241a Abs. II StGB
    § 241a Abs. 3 StGB oder § 241a Abs. III StGB
    § 241a Abs. 4 StGB oder § 241a Abs. IV StGB

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