(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
I. Strafbarkeit von B und C als Mittäter; 1. §§ 249 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB; Durch Schlagen/Einsperren zum Zweck; der Vernichtung der Betäubungsmittel; a) Objektiver Tatbestand von § 249 StGB; aa) Wegnahme einer fremden beweglichen Sache: fbS: Betäubungsm
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=13498
Beteiligung (§§ 25 – 31 StGB). Begriffe: Täter, Mittäter, Nebentäter, mittelbarer Täter, Täter hinter dem Täter, Tatplan, Tatherrschaft, Beteiligung, Teilnehmer, Anstiftung, Anstifter, Kettenanstiftung, Beihilfe, psychische Beihilfe, Gehilfe, limitierte
http://www.uni-kiel.de/prof-heinrich/Downloads/1.%20Hausarbeit%20mit%20L%C3%B6s...
Gemäß §§ 263 IV, 248a StGB könnte ein Strafantrag erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn die Sache geringwertig ist. Ab welchem Wert eine Sache nicht mehr geringwertig ist, ist umstritten. Dabei werden Werte zwischen 25, 30 und (überwiegend) 50 € erw
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
StGB), kommt eine Mittäterschaft allenfalls dann in Betracht, wenn die betreffenden. Tatbeteiligten alle die jeweils geforderte Handlung vornehmen (praktisch selten). I. Objektiver Tatbestand. 1. Eintritt des tatbestandlichen Erfolges. 2. Voraussetzungen
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/mitarbeiter/Halecker/...
Hinweis: Teilweise wird die Differenzierung in objektiven und subjektiven Tatbestand bei der. Mittäterschaft für verfehlt erachtet, weil § 25 Abs. 2 StGB beide Bereiche tangiert. Aus diesem Grund ist es auch zulässig, nur Tatbestandsmäßigkeit zu schreibe
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/299bda0c4081735ad6da0bb995b75...
27.05.2011 - jedoch, ob er sich die Täuschung des C als eigene zurechnen lassen muss, § 25 II StGB. In obj. Hinsicht setzt die Mittäterschaft voraus, dass jeder Beteiligte auf Grund und im. Rahmen des gemeinsamen Tatentschlusses einen für die Deliktsbege
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/wagner/wagnerSoSe/Loesung_Fa...
30.04.2009 - 25 II StGB zugerechnet werden kann. Dann müssten B und C in Mittäterschaft gehandelt haben, sie müssten also die Tat aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes gemeinschaftlich ausgeführt haben. 1. gemeinsamer Tatplan: A, B und C hatten vereinbart
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150400/3_Uebersicht_Mittaeterscha...
A. Strafbarkeit des Tatnächsten. B. Strafbarkeit des weiteren Beteiligten als Mittäter gem. § 25 Abs.2 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand a) Objektive TBM des jeweiligen Delikts b) Bei der Tathandlung, die der weitere Beteiligte nicht in eigen
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/25/
25 StGB - § 25 Täterschaft (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/25
25 StGB Dauer der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.juraindividuell.de/artikel/mittaeterschaft-und-mittelbare-taeterscha...
27.09.2017 - Zur Täterschaft gehören die unmittelbare Täterschaft (§ 25 I 1. Alt. StGB), die mittelbare Täterschaft (§ 25 I 2. Alt. StGB) oder die Mittäterschaft (§ 25 II StGB). Zur Teilnahme gehören die Anstiftung (§ 26 StGB) und die Beihilfe (§ 27 I St
http://juraschema.de/index.php?thema=mbt
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. StGB.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-mitt-terschaft-25-ii-stgb
Mittäter zusammen geprüft: I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatbestand verwirklicht Prüfung des Erfolgsnächsten Mittäters, danach Prüfung der/des anderen Mittäter/s b) Gemeinschaftliche Tatbegehung c) Gegenseitige Zurechnung iSv § 25 II StGB (st