§ 26 StGB, Anstiftung
Paragraph 26 Strafgesetzbuch

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Anstiftung nicht erfolgreich (sonst §§ 153, 156, 26 StGB),; - objektiv die Voraussetzungen eines versuchten Bestimmens (Anstiftung); und; - Täter subjektiv doppelter Anstiftervorsatz. 1. Vorprüfung: fehlende Vollendung der Haupttat +; Problem: Versuch, d


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Eine Hand wäscht die andere - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/Loesung-Eine_H...
246 I, 26 StGB. Da es sich bei dem „anvertraut sein“ des § 246 II StGB um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.v. § 28 StGB handelt, haftet H gem. § 28 II StGB nur wegen Anstiftung zur Unterschlagung, nicht wegen Anstiftung zur veruntreuenden Untersch


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Die Anstiftung, § 26 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strat2011/36-anstiftung.pdf
01.10.2011 - I. Grundsatz der limitierten Akzessorietät. Nach §§ 26, 27 StGB erfordert sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe das Vorliegen einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Haupttat. Nach dem. 1943 eingeführten Grundsatz der „limitierten

StR II SoSe 15 ZF 3 Stunde - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/58927640/StR-II-SoSe-15-ZF-3-Stunde.pdf
Stunde (6.5. 2015). § 4 Probleme der Akzessorietät der Teilnahme (insbes. § 28 II StGB). 1. Nach dem Prinzip der Akzessorietät ist der Teilnehmer grundsätzlich aus dem gleichen Tatbestand wie der Täter zu bestrafen. Das folgt aus den Regelungen der §§ 26

Strafgrund, Wesen und Tathandlung der Anstiftung, § 26 StGB ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_3_995.pdf
Strafgrund, Wesen und Tathandlung der Anstiftung, § 26 StGB: Soziale Desintegration mittels doppelt-pathologischen Diskurses – Teil 1*. Von Wahrheit und Absurdität der Anstiftungsstrafbarkeit und deren Abgrenzung zur Täterschaft. Von Wiss. Mitarbeiter Ol

Anstiftung - Prüfungsschema

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
schon, ist gemäß § 30 StGB der Versuch der Anstiftung zu prüfen. II. Subjektiver Tatbestand. 1. Vorsatz bezüglich der begangenen Haupttat: Die Haupttat muss nicht in allen. Einzelheiten, wohl aber in ihren Grundzügen, wesentlichen Merkmalen und möglichen

Lösung - Universität Potsdam

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/16.pdf
21.04.2006 - A hat sich aus §§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 26 StGB wegen Anstiftung zur gefährlichen. Körperverletzung strafbar gemacht. Das entgegengesetzte Ergebnis ist vertretbar. 6 Freund, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 10 Rn 131; Krey, Strafrecht Allgemeiner


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 26 Anstiftung - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/26.htm
<- § 25 · StGB zurück, § 27 ->. § 26 Anstiftung. Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. <- § 25 · StGB zurück, § 27 ->

Teilnahme – §§ 26, 27 StGB | GANGWAY e.V.

http://gangway.de/teilnahme-%C2%A7-26-stgb/
28.03.2016 - Was bedeutet es, Teilnehmer einer Straftat zu sein? Zum Verständnis – Der Gesetzestext. § 26 StGB Anstiftung. Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat b

§ 26 StGB Anstiftung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85245.htm
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

§ 26 StGB: Anstiftung zur Körperverletzung |§| Definition & Strafe

https://www.koerperverletzung.com/26-stgb/
Was regelt § 26 StGB? Mehr zur ✓ Definition ✓ Gesetzesregelung und zum ✓ Strafmaß einer Anstiftung zur (gefährlichen) Körperverletzung, finden Sie hier!

§ 26 StGB (Strafgesetzbuch), Einziehung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/26
26 StGB Einziehung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme › § 26

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 26 StGB
    § 26 Abs. 1 StGB oder § 26 Abs. I StGB

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