Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.
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http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/00/5-252-00.pdf
261 StGB; § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB; § 374 AO; § 373 AO; § 257 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Leitsätze. 1. Zum Begriff der Vortat bei der Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB. (BGH). 2. Der neu eingeführte persönliche Strafausschliessungsgrund des §
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/%C2%A7%2030%20-%20Akz...
Im Grundsatz gilt, dass dem Teilnehmer alle Umstände der Haupttat zugerechnet werden, von denen er Kenntnis hat. II. Akzessorietätslockerungen. Ausnahmen von der Akzessorietät enthalten die §§ 28 f. StGB. Dabei bezieht sich § 29 StGB auf. Schuldmerkmale,
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/veranstaltung...
Arg: die täterbezogenen Mordmerkmale sind nicht nur als Reflex des. Unrechts zu charakterisieren, sondern prägen ausschließlich den. Gesinnungsunwert des Täters, daher bei § 29 StGB einzuordnen. Rspr/ h.Lit.: täterbezogene Mordmerkmale sind besondere per
https://www.jura.uni-frankfurt.de/58927654/StR-II-SoSe-15-ZF-4-Stunde.pdf
28 StGB setzt in seinen beiden Absätzen das in § 29 StGB formulierte Prinzip um und deckt dessen Anwendungsbereich weitestgehend ab. Deshalb kommt § 29 StGB bei. Falllösungen selten zur Anwendung. Gemäß dem Grundgedanken des § 29 StGB beschränkt sich § 2
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/INTIF/Epping/Fae...
Fall 29: PKW als Waffe (Epping, Grundrechte, 5. Aufl. 2012, ISBN 978-3-642-28375-8) 2. Bekämpfung von Zielen zu verwenden, genügt zur Begründung der Waffeneigenschaft danach nicht. • Anhaltspunkte dahingehend, dass der Gesetzgeber den Ausdruck der „Waffe
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/29
29 StGB Zusammenrechnung der Werte und Schadensbeträge - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85248.htm
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.
http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
27 – Beihilfe · § 28 – Besondere persönliche Merkmale · § 29 – Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten · § 30 – Versuch der Beteiligung · § 31 – Rücktritt vom Versuch der Beteiligung. 4. Titel. Notwehr und Notstand (§§ 32 – 35 StGB). § 32 – Notwehr · §
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_29/
30.10.2017 - ... 28 Besondere persönliche Merkmale · § 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten · § 30 Versuch der Beteiligung · § 31 Rücktritt vom Versuch der Beteiligung · § 32 Notwehr · § 33 Überschreitung der Notwehr · § 34 Rechtfertigender Notst
https://openjur.de/g/stgb/29.html
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft. ...