§ 30 StGB, Versuch der Beteiligung
Paragraph 30 Strafgesetzbuch

(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.


(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.


Benachbarte Paragraphen


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Lösung Fall 9:

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/tutorienprogramm/dokumente/Materialien/010...
Eine Strafbarkeit von B und L wegen versuchten schweren Raubes in Mittäterschaft gemäß §§ 249 I, 250 I Nr. 1a, b, 22, 23 I Alt. 1, 25 II StGB ist nicht gegeben. II. Strafbarkeit gemäß §§ 249 I, 250 I Nr.1a, b, 30 II Alt. 3 StGB. Indem B und L auf den Vor

Eine Hand wäscht die andere - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/Loesung-Eine_H...
Bei den von H und T geplanten Straftaten handelt es sich jedoch nicht um Verbrechen i.S.v. § 12 I StGB, sondern lediglich um Vergehen, sodass eine Strafbarkeit schon aus diesem Grunde ausscheidet. Zu dem haben H und T die von ihnen geplanten Straftaten s


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Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/%C2%A7%2031%20-%20Der...
31: Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB). I. Grundsatz. Grundsätzlich stellt das Strafrecht die Vorbereitung und erst recht das bloße Vorhaben einer Straftat nicht unter Strafe. Denn generell beginnt das strafrechtlich relevante Verhalten frühestens,

31 Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2016/strafrecht-at/%C2%A7%2031%20-%20neu...
Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. § 31: Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB). I. Grundsatz. Grundsätzlich stellt das Strafrecht die Vorbereitung und erst recht das bloße Vorhaben einer Straftat nicht unter Strafe. Denn generell begi

Versuch der Beteiligung und Kettenteilnahme - Juristisches ...

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/6__12217_19_AT_Versuch_der_Beteiligu...
Bestimmte Formen erfolgloser Beteiligung bedroht indessen § 30 StGB unter der Voraussetzung mit Strafe, dass sich die Beteiligungshandlungen auf Verbrechen beziehen. A. Versuchte Anstiftung, § 30 I StGB. I. Vorprüfung. 1. Nichtvorliegen einer vollendeten

Fall 4

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/veranstaltung...
gem. § 12 Abs. 1 StGB sind Totschlag und Mord Verbrechen, so dass eine. Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung gem. § 30 Abs. 1 StGB möglich ist. 1. Tatentschluss a. Vorsatz hinsichtlich der Herbeiführung des Tatentschlusses des K. → Gem. § 26 StGB sti

Lösung

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2. 2. Bereiterklärung zur Begehung eines Mordes/Totschlags,. §§ 211, 212, 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB ( + ). Aufbau : 1. Objektiver Tatbestand a) Bereiterklärung b) Erklärungsinhalt : Verbrechen (Mord, Totschlag; Rechtswidrigkeit der Tat) c) Erklärungsadressat


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StGB § 30 Versuch der Beteiligung - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/30.htm
30 Versuch der Beteiligung. (1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs.

§ 30 f. StGB – Versuch der Beteiligung - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-30-stgb-versuch-der-beteiligung/
15.10.2015 - Bei Verbrechen ist bereits im Vorfeld der Tat möglich, sich strafbar zu machen, indem man mit anderen zusammenwirkt. Dies ergibt sich aus § 30 f. StGB.

BGH zur Abgrenzung der Alternativen des § 30 II StGB | Blog für Jura ...

https://jura-online.de/blog/2017/07/26/bgh-zur-abgrenzung-der-alternativen-des-...
26.07.2017 - Im Hinblick auf den Strafgrund der Verbrechensverabredung iSv § 30 II Var. 3 StGB und ihrem Charakter als Vorstufe zur Mittäterschaft iSv § 25 II StGB sei notwendig, dass eine Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung e

Versuchte Anstiftung, § 30 I StGB - Exkurs - Jura Online

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Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Versuchte Anstiftung, § 30 I StGB' im Bereich 'Strafrecht AT 3'

§ 30 StGB (Strafgesetzbuch), Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung ...

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30 StGB Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme › § 30

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 30 StGB
    § 30 Abs. 1 StGB oder § 30 Abs. I StGB
    § 30 Abs. 2 StGB oder § 30 Abs. II StGB

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