(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.
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http://www.jura.fu-berlin.de/studium/tutorienprogramm/dokumente/Materialien/010...
Eine Strafbarkeit von B und L wegen versuchten schweren Raubes in Mittäterschaft gemäß §§ 249 I, 250 I Nr. 1a, b, 22, 23 I Alt. 1, 25 II StGB ist nicht gegeben. II. Strafbarkeit gemäß §§ 249 I, 250 I Nr.1a, b, 30 II Alt. 3 StGB. Indem B und L auf den Vor
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/Loesung-Eine_H...
Bei den von H und T geplanten Straftaten handelt es sich jedoch nicht um Verbrechen i.S.v. § 12 I StGB, sondern lediglich um Vergehen, sodass eine Strafbarkeit schon aus diesem Grunde ausscheidet. Zu dem haben H und T die von ihnen geplanten Straftaten s
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/%C2%A7%2031%20-%20Der...
31: Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB). I. Grundsatz. Grundsätzlich stellt das Strafrecht die Vorbereitung und erst recht das bloße Vorhaben einer Straftat nicht unter Strafe. Denn generell beginnt das strafrechtlich relevante Verhalten frühestens,
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Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. § 31: Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB). I. Grundsatz. Grundsätzlich stellt das Strafrecht die Vorbereitung und erst recht das bloße Vorhaben einer Straftat nicht unter Strafe. Denn generell begi
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/6__12217_19_AT_Versuch_der_Beteiligu...
Bestimmte Formen erfolgloser Beteiligung bedroht indessen § 30 StGB unter der Voraussetzung mit Strafe, dass sich die Beteiligungshandlungen auf Verbrechen beziehen. A. Versuchte Anstiftung, § 30 I StGB. I. Vorprüfung. 1. Nichtvorliegen einer vollendeten
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kinzig/veranstaltung...
gem. § 12 Abs. 1 StGB sind Totschlag und Mord Verbrechen, so dass eine. Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung gem. § 30 Abs. 1 StGB möglich ist. 1. Tatentschluss a. Vorsatz hinsichtlich der Herbeiführung des Tatentschlusses des K. → Gem. § 26 StGB sti
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/68.pdf
2. 2. Bereiterklärung zur Begehung eines Mordes/Totschlags,. §§ 211, 212, 30 Abs. 2 Alt. 1 StGB ( + ). Aufbau : 1. Objektiver Tatbestand a) Bereiterklärung b) Erklärungsinhalt : Verbrechen (Mord, Totschlag; Rechtswidrigkeit der Tat) c) Erklärungsadressat
http://www.lawww.de/Library/stgb/30.htm
30 Versuch der Beteiligung. (1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs.
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-30-stgb-versuch-der-beteiligung/
15.10.2015 - Bei Verbrechen ist bereits im Vorfeld der Tat möglich, sich strafbar zu machen, indem man mit anderen zusammenwirkt. Dies ergibt sich aus § 30 f. StGB.
https://jura-online.de/blog/2017/07/26/bgh-zur-abgrenzung-der-alternativen-des-...
26.07.2017 - Im Hinblick auf den Strafgrund der Verbrechensverabredung iSv § 30 II Var. 3 StGB und ihrem Charakter als Vorstufe zur Mittäterschaft iSv § 25 II StGB sei notwendig, dass eine Willenseinigung von mindestens zwei tatsächlich zur Tatbegehung e
https://jura-online.de/learn/versuchte-anstiftung-30-i-stgb/596/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Versuchte Anstiftung, § 30 I StGB' im Bereich 'Strafrecht AT 3'
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/30
30 StGB Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.