§ 31 StGB, Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
Paragraph 31 Strafgesetzbuch

(1) Nach § 30 wird nicht bestraft, wer freiwillig

1.
den Versuch aufgibt, einen anderen zu einem Verbrechen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, daß der andere die Tat begeht, abwendet,
2.
nachdem er sich zu einem Verbrechen bereit erklärt hatte, sein Vorhaben aufgibt oder,
3.
nachdem er ein Verbrechen verabredet oder das Erbieten eines anderen zu einem Verbrechen angenommen hatte, die Tat verhindert.


(2) Unterbleibt die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Täterschaft und Teilnahme = Beteiligung (§§ 25 * 32 StGB)

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=13498
Beteiligung (§§ 25 – 31 StGB). Begriffe: Täter, Mittäter, Nebentäter, mittelbarer Täter, Täter hinter dem Täter, Tatplan, Tatherrschaft, Beteiligung, Teilnehmer, Anstiftung, Anstifter, Kettenanstiftung, Beihilfe, psychische Beihilfe, Gehilfe, limitierte


Word Dokumente zum Paragraphen

Lösung Fall 9:

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/tutorienprogramm/dokumente/Materialien/010...
Möglicherweise greift aber der persönliche Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch der Beteiligung gemäß § 31 I Nr. 2 StGB ein. Nach § 31 I Nr. 2 StGB erlangt der Sich-Bereiterklärende Straffreiheit, wenn er freiwillig sein Vorhaben aufgibt. Eine


PDF Dokumente zum Paragraphen

31 Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2016/strafrecht-at/%C2%A7%2031%20-%20neu...
Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. § 31: Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB). I. Grundsatz. Grundsätzlich stellt das Strafrecht die Vorbereitung und erst recht das bloße Vorhaben einer Straftat nicht unter Strafe. Denn generell begi

§ 31 - Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB) KK 685-695

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/%C2%A7%2031%20-%20Der...
31 KK 698. § 31: Der Versuch der Beteiligung (§ 30 StGB). I. Grundsatz. Grundsätzlich stellt das Strafrecht die Vorbereitung und erst recht das bloße Vorhaben einer Straftat nicht unter Strafe. Denn generell beginnt das strafrechtlich relevante Verhalten

Übungsfall: Ein zauderndes Trio - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2016_2_995.pdf
3 i.V.m. § 212 Abs. 1 StGB. Den subjektiven Tatbestand erfüllte er, indem er vorsätzlich, das heißt wissentlich und willentlich insbesondere mit Blick auf die Tatausführung und seine täterschaftliche Beteiligung handelte. A handelte auch rechtswidrig und

Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/56-2.pdf
Ein Rücktritt (§ 31 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB) liegt nicht vor. C. Strafbarkeit des A. I. Brandstiftung in Mittäterschaft,. §§ 306 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, 25 Abs. 2 StGB. 1. Objektiver Tatbestand a) A hat selbst nicht durch eigenes Verhalten den objektiven

31. Rücktritt vom Versuch [VorlAT]

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
mehr ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann; ein Rücktritt ist nicht mehr möglich (fraglich nur, ob hier § 24 StGB prinzipiell unan- wendbar ist oder ob es an der Freiwilligkeit oder an der Tataufgabe fehlt). 3. Unbeendeter Versuch: Versuch, bei


Webseiten zum Paragraphen

§ 31 BtmG - "Judas-Paragraph" oder sinnvolle Option der ... - Lanz Legal

https://www.lanz-legal.de/home/bet%C3%A4ubungsmittel-strafrecht/31-btmg-judas-p...
So bezeichnet der Begriff "31er" in der Drogen-, aber auch in der Gangster-Rap-Szene regelmäßig einen Verräter. Die Regelung des § 31 BtmG ermöglicht es dem Gericht die Strafe im Sinne des § 49 Abs. 2 StGB die Strafe zu mildern oder in den Fällen des § 2

§ 31 StGB Rücktritt vom Versuch der Beteiligung Strafgesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85250.htm
(1) Nach § 30 wird nicht bestraft, wer freiwillig 1. den Versuch aufgibt, einen anderen zu einem Verbrechen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, daß der andere die Tat begeht, abwendet, 2. nachdem er sich zu einem Verbrechen bereit.

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 – 31 StGB). § 25 – Täterschaft · § 26 – Anstiftung · § 27 – Beihilfe · § 28 – Besondere persönliche Merkmale · § 29 – Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten · § 30 – Versuch der Beteiligung · § 31 – Rücktritt vom Versu

§ 31 StGB (Strafgesetzbuch), Strafe bei nachträglicher Verurteilung ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/31
31 StGB Strafe bei nachträglicher Verurteilung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Kennt jemand den Paragraphen 31 und weiß, was dieser besagt ...

https://www.gutefrage.net/frage/was-ist-paragraph-31
Paragraph 31 BGB (Haftung des Vereins für Organe): https://dejure.org/gesetze/BGB/31.html. Paragraph 31 StGB (Rücktritt vom Versuch der Beteiligung): https://dejure.org/gesetze/StGB/31.html. Artikel 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht". (Dank diesem A


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme › § 31

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 31 StGB
    § 31 Abs. 1 StGB oder § 31 Abs. I StGB
    § 31 Abs. 2 StGB oder § 31 Abs. II StGB

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