Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
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http://heger.rewi.hu-berlin.de/doc/rp/VL_Schuld_IV_Notwehrexzess_33_StGB.pdf
33 StGB. Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Literatur (Auswahl): Kühl, AT, § 12 Rn. 126 ff.; Heinrich, AT I, § 18 Rn. 581 ff.; Roxin, AT I3, § 22 Rn. 68 ff.; Baumann/Weber/Mit
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/mitarbeiter/Halecker/...
Voraussetzungen von § 33 StGB. 1. Überschreitung der Grenzen der Notwehr. h.M. nur intensiver Notwehrexzess (der Täter überschreitet die Grenze der Erforderlichkeit der Verteidigung, verteidigt sich also intensiver als notwendig). a.A. auch extensiver No
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2008/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2...
Juristische Fakultät der Universität Freiburg. Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. Prof. Dr. Roland Hefendehl & MitarbeiterInnen. KK 338. IV. Der Notwehrexzess gem. § 33 StGB. Ein weiterer Entschuldigungsgrund ist nach der h.M. der Notwe
http://www.michael-heuchemer.de/dl/august/Aufsatz_33.pdf
Zum Notwehrexzeß (§ 33 StGB): Putativnotwehrexzeß und Exzeß bei anderen Rechtfer- tigungsgründen. RA Dr. iur. Michael O. Heuchemer (zur Zeit der Publikation: stud. iur. in Bonn). Nachdem in einem vorangegangenen Beitrag die unterschiedlichen Erklärungsan
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/wagner/Wagner_Strafrecht_Som...
des M ist die Maßnahme somit unverhältnismäßig. Mangels Notstandhandlung scheidet ein rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB aus. Da keine weiteren Rechtfertigungsgründe ersichtlich sind, ist die Tat rechtswidrig. 3. Schuld. F müsste auch schuldhaft ge
https://www.lecturio.de/magazin/notwehrexzess/
Auch beim Notwehrexzess kann eine Bestrafung unterbleiben. – Welche Voraussetzungen nach § 33 StGB erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
https://www.iurastudent.de/skripte/strafrecht-allgemeiner-teil/33-stgb-berschre...
Schema zum Notwehrexzess, § 33 StGB. (zu prüfen in der Schuld). I. Bestehen einer Notwehrlage. 1. Angriff auf Rechtsgut. in Angriff ist jede durch eine menschliche Handlung drohende Verletzung rechtlich geschützter individueller Güter oder Interessen. 2.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85252.htm
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/33
33 StGB Besondere Erschwerungsgründe - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://34a-jack.de/straf-und-verfahrensrecht/strafgesetzbuch-allgemeiner-teil/%...
§33 StGB – Überschreitung der Notwehr / Notwehrexzess. Wird bei einer Notwehrsituation, die Grenze der Notwehr aus Verwirrung,Furcht oder Schrecken übertreten, wird die Person nicht bestraft. Wer sich also gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff