§ 306a StGB, Schwere Brandstiftung
Paragraph 306a Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.
ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,
2.
eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder
3.
eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.


(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


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Lösungsskizze zur 5 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/loesung_bauern...
I. B könnte sich durch das Inbrandsetzen der Scheune wegen schwerer Brandstiftung nach § 306a Nr. 3 StGB strafbar gemacht haben. Voraussetzung dafür wäre, dass die Scheune taugliches Tatobjekt war. Dazu müsste sie dem Aufenthalt von Menschen "gedient hab

Fall 5: Der hilflose Helfer

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Dass er hierbei annahm, im Obergeschoss befinde sich niemand und alle Gäste könnten sich rechtzeitig retten, führt wegen des Charakters des § 306a I StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt nicht zu einem Tatbestandsausschluss wegen Ungefährlichkeit. Dies i


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Schwere Brandstiftung, § 306a StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/50a-schwerebrandstiftung.pdf
01.10.2011 - Schwere Brandstiftung, § 306a StGB. I. Rechtsgut: § 306a StGB ist ein gemeingefährliches Delikte – eine Einwilligung ist grundsätzlich nicht möglich. Ge- schützt werden das Leben und die körperliche Unversehrtheit. II. Überblick: Gemeingefäh

Schwere Brandstiftung, § 306a I, II StGB - Jura Online

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Schwere Brandstiftung, § 306a I, II StGB. 1. Examen/SR/BT 3. Prüfungsschema: Schwere Brandstiftung, § 306a I, II StGB. I. § 306a I StGB. 1. Tatbestand a) Räumlichkeiten i.S.d. § 306a I StGB aa) Nr. 1. Wohngebäude ist jeder nach allen Seiten und nach oben

306 StGB - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-9/...
306a II StGB: - Objekt muss im Gegensatz zu § 306 I StGB nicht fremd sein. - Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen Gefährdung und Brandstiftung. - Einwilligung des Eigentümers unbeachtlich, aber des konkret Gefährdeten möglich. § 306b StGB: Absatz 1

50a. Schwere Brandstiftung, § 306a StGB

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB. I. Rechtsgut: Das Leben und die körperliche Unversehrtheit (Schutz bestimmter Räumlichkeiten). II. Überblick. Gemeingefährliches Delikt – eine Einwilligung ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: § 306a II StGB). In

306 - 306 f StGB - Dr. jur. Peter-René Gülpen

http://guelpen.de/dokumente/brandstiftung.pdf
Gebäudes ergriffen habe (Schönke/Schröder/Cramer, StGB, § 306a Rz. 11). Solange der Wohnteil des Gebäudes nicht vom Feuer ergriffen werde, liege demnach nur eine versuchte schwere Brand- stiftung nach §§ 306 a , 22, 23 StGB vor; habe sogar diese Möglichk


Webseiten zum Paragraphen

§ 306a I StGB: Schwere Brandstiftung – Teil I - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-306a-i-stgb/
11.07.2015 - In § 306a I Nr. 1-3 sind die einzelnen Tatobjekte aufgeführt. § 306 a I Nr. 1 umfasst Gebäude, Schiffe, Hütten oder andere Räumlichkeiten, die als Wohnung von Menschen dienen. Die Definition eines Gebäudes bzw. einer Hütte finden Sie in unse

juraschema.de · Schwere Brandstiftung, § 306a StGB ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb306a
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Schwere Brandstiftung, § 306a StGB.

Brandstiftung, schwere Brandstiftung - §§ 306, 306a StGB | Anwalt ...

http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
306a StGB - schwere Brandstiftung, hierzu unten mehr - hat ebenso ein Mindeststrafmaß von einem Jahr, jedoch im Gegensatz zum § 306 keine Obergrenze. Damit liegt das denkbare Höchstmaß hier bei 15 Jahren. In minderschweren Fällen gilt dagegen das Selbe w

Brennendes Gebäude nach § 306a StGB - Strafrecht Blog RA Dr. Böttner

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18.06.2014 - Im Falle der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB) droht sogar die Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Eine schwere Brandstiftung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Wohnhaus in Brand gesetzt wurde. Selbst die fahrlässige Brandstiftun

Die Brandstiftungsdelikte - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
Die Brandstiftungsdelikte. am 20.12.2016 von Simon Schamberger in Strafrecht BT. Die Brandstiftungsdelikte nach §§ 306-306 f StGB werden zurecht als ein wichtiger, umfangreicher und äußerst relevanter Stoffbereich des Besonderen Teils gehandelt. Hier sol


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 306a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 306a StGB
    § 306a Abs. 1 StGB oder § 306a Abs. I StGB
    § 306a Abs. 2 StGB oder § 306a Abs. II StGB
    § 306a Abs. 3 StGB oder § 306a Abs. III StGB

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