(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.
(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/loesung_bauern...
I. B könnte sich durch das Inbrandsetzen der Scheune wegen schwerer Brandstiftung nach § 306a Nr. 3 StGB strafbar gemacht haben. Voraussetzung dafür wäre, dass die Scheune taugliches Tatobjekt war. Dazu müsste sie dem Aufenthalt von Menschen "gedient hab
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Dass er hierbei annahm, im Obergeschoss befinde sich niemand und alle Gäste könnten sich rechtzeitig retten, führt wegen des Charakters des § 306a I StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt nicht zu einem Tatbestandsausschluss wegen Ungefährlichkeit. Dies i
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/50a-schwerebrandstiftung.pdf
01.10.2011 - Schwere Brandstiftung, § 306a StGB. I. Rechtsgut: § 306a StGB ist ein gemeingefährliches Delikte – eine Einwilligung ist grundsätzlich nicht möglich. Ge- schützt werden das Leben und die körperliche Unversehrtheit. II. Überblick: Gemeingefäh
https://jura-online.de/lernen/schwere-brandstiftung-306a-i-ii-stgb/3428/pruefun...
Schwere Brandstiftung, § 306a I, II StGB. 1. Examen/SR/BT 3. Prüfungsschema: Schwere Brandstiftung, § 306a I, II StGB. I. § 306a I StGB. 1. Tatbestand a) Räumlichkeiten i.S.d. § 306a I StGB aa) Nr. 1. Wohngebäude ist jeder nach allen Seiten und nach oben
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-9/...
306a II StGB: - Objekt muss im Gegensatz zu § 306 I StGB nicht fremd sein. - Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen Gefährdung und Brandstiftung. - Einwilligung des Eigentümers unbeachtlich, aber des konkret Gefährdeten möglich. § 306b StGB: Absatz 1
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB. I. Rechtsgut: Das Leben und die körperliche Unversehrtheit (Schutz bestimmter Räumlichkeiten). II. Überblick. Gemeingefährliches Delikt – eine Einwilligung ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahme: § 306a II StGB). In
http://guelpen.de/dokumente/brandstiftung.pdf
Gebäudes ergriffen habe (Schönke/Schröder/Cramer, StGB, § 306a Rz. 11). Solange der Wohnteil des Gebäudes nicht vom Feuer ergriffen werde, liege demnach nur eine versuchte schwere Brand- stiftung nach §§ 306 a , 22, 23 StGB vor; habe sogar diese Möglichk
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-306a-i-stgb/
11.07.2015 - In § 306a I Nr. 1-3 sind die einzelnen Tatobjekte aufgeführt. § 306 a I Nr. 1 umfasst Gebäude, Schiffe, Hütten oder andere Räumlichkeiten, die als Wohnung von Menschen dienen. Die Definition eines Gebäudes bzw. einer Hütte finden Sie in unse
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb306a
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Schwere Brandstiftung, § 306a StGB.
http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
306a StGB - schwere Brandstiftung, hierzu unten mehr - hat ebenso ein Mindeststrafmaß von einem Jahr, jedoch im Gegensatz zum § 306 keine Obergrenze. Damit liegt das denkbare Höchstmaß hier bei 15 Jahren. In minderschweren Fällen gilt dagegen das Selbe w
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/ab-wann-brennt-ein-gebaeud...
18.06.2014 - Im Falle der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB) droht sogar die Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Eine schwere Brandstiftung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Wohnhaus in Brand gesetzt wurde. Selbst die fahrlässige Brandstiftun
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
Die Brandstiftungsdelikte. am 20.12.2016 von Simon Schamberger in Strafrecht BT. Die Brandstiftungsdelikte nach §§ 306-306 f StGB werden zurecht als ein wichtiger, umfangreicher und äußerst relevanter Stoffbereich des Besonderen Teils gehandelt. Hier sol