§ 309 StGB, Mißbrauch ionisierender Strahlen
Paragraph 309 Strafgesetzbuch

(1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.


(3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.


(4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


(6) Wer in der Absicht,

1.
die Brauchbarkeit einer fremden Sache von bedeutendem Wert zu beeinträchtigen,
2.
nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden nachteilig zu verändern oder
3.
ihm nicht gehörende Tiere oder Pflanzen von bedeutendem Wert zu schädigen,
die Sache, das Gewässer, die Luft, den Boden, die Tiere oder Pflanzen einer ionisierenden Strahlung aussetzt, die geeignet ist, solche Beeinträchtigungen, Veränderungen oder Schäden hervorzurufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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Webseiten zum Paragraphen

§ 309 StGB (Strafgesetzbuch), Geschenkannahme und Bestechung ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/309
309 StGB Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 309 - Bundesrecht konsolidiert

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten. § 309. (1) Ein Bediensteter oder Beauftragter eines Unternehmens, der im geschäftlichen Verkehr für die pflichtwidrige Vornahme oder U

§§ 307 bis 309 StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

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Zitierungen von § 309 StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/v85679.htm
Zitierungen von § 309 StGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 309 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

§ 309 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40140770
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2013 bis .. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 309 StGB, idF BGBl I 61/2012 ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 309

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 309 StGB
    § 309 Abs. 1 StGB oder § 309 Abs. I StGB
    § 309 Abs. 2 StGB oder § 309 Abs. II StGB
    § 309 Abs. 3 StGB oder § 309 Abs. III StGB
    § 309 Abs. 4 StGB oder § 309 Abs. IV StGB
    § 309 Abs. 5 StGB oder § 309 Abs. V StGB
    § 309 Abs. 6 StGB oder § 309 Abs. VI StGB

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