§ 306f StGB, Herbeiführen einer Brandgefahr
Paragraph 306f Strafgesetzbuch

(1) Wer fremde

1.
feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
2.
Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
3.
Wälder, Heiden oder Moore oder
4.
bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,
durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.


(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Benachbarte Paragraphen


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Lösungsskizze zur 5 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/loesung_bauern...
III. Gegeben ist jedoch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Brandstiftung gem. § 306d StGB. B hat durch die Brandlegung an der Scheune des A objektiv wie subjektiv sorgfaltswidrig einen Brand in rechtswidriger und schuldhafter Weise verursacht. IV. Ein

Fahrlässige Brandstiftung, § 306d

http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungstraining/tutorien/uebersicht_b...
306f fordert statt „Zerstören durch Brandlegung/Inbrandsetzen“ eine bloße „Brandgefahr“ und ist daher subsidiär gegenüber §§ 306, 306a. ... auch durch Unterlassen möglich, § 13 StGB, wenn bei einem noch nicht brennenden Objekt das Inbrandsetzen oder bei


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306 - 306 f StGB - Dr. jur. Peter-René Gülpen

http://guelpen.de/dokumente/brandstiftung.pdf
SS 2009. Brandstiftungsstraftaten (§§ 306 - 306 f StGB). I. Vorbemerkung. Das Gesetz bedroht sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Brandstiftung (§§ 306 - 306 d. StGB) mit Strafe. Strafbewehrt ist ferner die vorsätzliche oder fahrlässige Herbe

Brandstiftung, §§ 306 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/50-brandstiftung.pdf
01.10.2011 - 306e StGB – Tätige Reue: Möglichkeit des Rücktritts vom vollendeten Delikt, wenn Täter den Brand löscht oder Löschungsbemühungen unternimmt, sofern Brand anderweitig gelöscht wird; Rechtsfolge: Richter kann Strafe mildern oder von Strafe abs

§ 45 Die Brandstiftungsdelikte: §§ 306 - 306 f

http://www.al-online.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/leseproben/Leseprob...
45 Die Brandstiftungsdelikte: §§ 306 - 306 f. I. Die einfache Brandstiftung gemäß § 306. 1) Eine einfache Brandstiftung begeht, wer die in § 306 genannten fremden Tatobjekte zumindest bedingt vorsätzlich in Brand setzt oder durch die Brandlegung ganz ode

Vorlesung Strafrecht GK 3 - Universität zu Köln

http://www.wistra.uni-koeln.de/sites/strafrecht_wassmer/user_upload/Vorlesungsv...
06.11.2015 - Qualifikationen zu § 306a StGB. • § 306c StGB. → Erfolgsqualifikation bezogen auf §§ 306, 306a und 306b StGB. • § 306d StGB. → Fahrlässigkeitsstrafbarkeiten. • § 306e StGB. → belohnt die Tätige Reue; systematisch und nach Sinn und Zweck ist

Schwere Brandstiftung - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/puschke-wuv-strafrecht-2-bt/woche-...
Besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB). I. Tatbestand. Abs. 1. 1. ... Aufbauschema. 9. Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f StGB) ... 303 I, 306 I StGB. (-), kein Vorsatz. (+/-), Teilweise zerstören könnte angenommen werden, wenn nur das Gebäude


Webseiten zum Paragraphen

Rechtsanwalt Dietrich erläutert den Tatbestand der Herbeiführen einer ...

http://brandstiftung.info/index.php/herbeifuehren-einer-brandgefahr.php
Herbeiführen einer Brandgefahr § 306f StGB. Nach § 306f Abs. 1 StGB wird bestraft, wer durch Rauchen, offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise eines der nachfolgenden, in fremdem Eigentum st

§ 306f StGB Herbeiführen einer Brandgefahr Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85676.htm
(1) Wer fremde 1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen, 2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden, 3. Wälder, Heiden oder Moore oder 4. bestellte Felder oder leicht.

Ist die tätige Reue nach § 306e StGB analog auch auf § 306f StGB ...

https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/ist-die-t-tige-reue-nach-30...
Überblick Umstritten ist, ob § 306e StGB trotz der Tatsache, dass der Wortlaut besagt, die tätige Reue gelte nur für §§ 306, 306a und 306b StGB analog auch auf § 306f StGB anwendbar ist.

StGB § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_306f/
30.10.2017 - Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten. § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr. (1) Wer fremde. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugn

Die Brandstiftungsdelikte - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
Die Brandstiftungsdelikte. am 20.12.2016 von Simon Schamberger in Strafrecht BT. Die Brandstiftungsdelikte nach §§ 306-306 f StGB werden zurecht als ein wichtiger, umfangreicher und äußerst relevanter Stoffbereich des Besonderen Teils gehandelt. Hier sol


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 306f

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 306f StGB
    § 306f Abs. 1 StGB oder § 306f Abs. I StGB
    § 306f Abs. 2 StGB oder § 306f Abs. II StGB
    § 306f Abs. 3 StGB oder § 306f Abs. III StGB

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