(1) Wer eine kerntechnische Anlage (§ 330d Nr. 2) oder Gegenstände, die zur Errichtung oder zum Betrieb einer solchen Anlage bestimmt sind, fehlerhaft herstellt oder liefert und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt, die mit der Wirkung eines Kernspaltungsvorgangs oder der Strahlung eines radioaktiven Stoffes zusammenhängt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1
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http://tech4transparency.org/entscheide/kantone/gr/dateien/PKG-200909-20091225....
9. – Amtsmissbrauch; zum objektiven Tatbestand (Art. 312. StGB). Die Amtsgewalt missbraucht nur, wer die Macht- befugnisse, die ihm sein Amt verleiht, unrechtmässig anwendet, d. h. kraft seines Amtes verfügt oder Zwang ausübt, wo es nicht geschehen dürft
http://tech4transparency.org/entscheide/kantone/gr/dateien/PKG-200626-20061225....
25.12.2006 - 26 – Amtsmissbrauch; Freiheitsberaubung (Art. 183, Art. 312. StGB). Anhaltung, Identitätsfeststellung, Befragung und. Wegweisung von Demonstranten sowie Beschlagnahme von Flugblättern durch die Polizei;Voraussetzungen der – in casu bejahten
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB1 unerheblich. 1 § 312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. (1) 1Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltli- che Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der
http://zis-online.com/dat/artikel/2015_6_926.pdf
312. Noch einmal: § 177 StGB und die Istanbul-Konvention. Entgegnung auf Hörnle, ZIS 2015, 206. Von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, Baden-Baden. Tatjana Hörnle hat in der vorletzten Ausgabe der ZIS1 zur. Diskussion um eine Ergänzung des § 177 Abs. 1 StG
https://moodle.htwg-konstanz.de/moodle/pluginfile.php/128324/course/overviewfil...
310 StGB (Vorbereitung eines Explosions- oder. Strahlungsverbrechens). - § 311 StGB (freisetzen ionisierender Strahlen). - § 312 StGB (fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage). RECHTSANWÄLTE. Wagner • Dieterich • Maier-Ring. Partnerschaftsge
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/312
312 StGB Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=310-312&ag=6165
1. eines bestimmten Unternehmens im Sinne des § 307 Abs. 1 oder des § 309 Abs. 2,; 2. einer Straftat nach § 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden soll,; 3. einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder; 4. einer Straftat nach § 309 Abs. 6. Kernbrenns
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85682.htm
(1) Wer eine kerntechnische Anlage (§ 330d Nr. 2) oder Gegenstände, die zur Errichtung oder zum Betrieb einer solchen Anlage bestimmt sind, fehlerhaft herstellt oder liefert und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen. § 312. (1) Ein Beamter, der einem Gefangenen oder einem sonst auf behördliche Anordnung Verwahrten, der seiner Gewalt unterworfen ist oder zu dem er dienst
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_036.htm
StGB - Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937. ... SR 311.0 - Edition Optobyte AG. Schweizerisches Strafgesetzbuch. Zweites Buch. Besondere Bestimmungen. Achtzehnter Titel. Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht. Art. 312.