(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
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https://www.jura.uni-frankfurt.de/64753471/Strafrecht-I-SoSe-16-Prittwitz_-HA-L...
Zunächst muss hier eine Notstandslage in Form einer nicht anders abwendbaren Lebensgefahr vorliegen, im Unterschied zu der Normierung in § 35 StGB ist dies aber nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Eine solche Gefahr bestand für die 52.00
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/wagner/Wagner_Strafrecht_Som...
Übersicht entschuldigender Notstand, § 35 StGB. Der entschuldigende Notstand, § 35, entspricht in seiner Struktur dem rechtfertigenden Not- stand, § 34. Der Unterschied liegt nur darin, dass bei § 35 keine Abwägung mehr getroffen wird. Um daher den Anwen
http://heger.rewi.hu-berlin.de/doc/rp/VL_Schuld_V_Entschuldigender_Notstand_35_...
Schuld V: Entschuldigender Notstand. § 35 StGB. (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Pe
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/mitarbeiter/Halecker/...
c) für Täter oder Angehörigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder nahestehende Person. (vorausgesetzt wird eine auf Dauer angelegte persönliche Beziehung, die über den üblichen. Sozialkontakt des Alltagslebens hinausgeht) d) und dessen Leib, Leben oder Freihei
http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2015-347.pdf
24.04.2016 - Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Bosch. Grundprobleme des entschuldigenden Notstands. (§ 35 StGB). DOI 10.1515/jura-2015-0066. Der entschuldigende Notstand spielt zwar in Klausuren nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere aber in der Abgren- zung
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
I. Der entschuldigende Notstand, § 35 StGB. 1. Vorliegen einer Notstandslage: a) Vorliegen einer Gefahr: Hier gelten die Voraussetzungen des Gefahrbegriffes beim rechtfertigenden Notstand; aus- nahmsweise hier auch Gefahr durch Angriff eines Menschen im
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-entschuldigenden-notstand-35-stgb
I. Notstandslage 1. Gefahr für ein Rechtsgut i.S.d. § 35 I StGB Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit des Täters oder ihm nahe stehenden Personen i.S.d. § 11 I Nr. 1 StGB (Freiheit meint ausschließlich die Fortbewegungsfreiheit) 2. gegenwärtig.
https://www.lecturio.de/magazin/notstand/
Der entschuldigende Notstand gehört zum Basiswissen im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Gerade deshalb dürfen Sie sich bei seiner Prüfung möglichst keine Fehler erlauben. Doch leichter gesagt als getan – viele Studierende bringen die Voraussetzungen die
http://34a-jack.de/straf-und-verfahrensrecht/strafgesetzbuch-allgemeiner-teil/%...
§35 StGB – Entschuldigender Notstand. Wer eine Straftat begeht, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr (für Leib, Leben und Freiheit) von sich, einem Angehörigen, oder eine andere ihm nahestehenden Person abzuwenden handelt ohne Schuld. Auc
http://sindl-kanzlei.de/unterschiede-zwischen-%C2%A7-64-stgb-und-%C2%A7-35-btmg...
Dabei wird bereits ein weiterer Unterschied augenscheinlich: Während im Fall der Unterbringung nach § 64 StGB die Therapiemaßnahme gewissermaßen „in Stein gemeißelt“ ist, ist bei einer Rückstellung gemäß § 35 BtMG nach der Verurteilung erst noch die Mitw
http://www.rk-marine-kiel.de/infos/bundesrepublik-deutschland/eigenschutz-gefah...
Anders als die Rechtfertigungsgründe, bleibt beim entschuldigenden Notstand (§ 35 StGB) die tatbestandsmäßige Handlung selbst rechtswidrig.