(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.fh-dortmund.de/de/hs/servicebe/verw/dezernate/iv/orga/kb/Korruption...
Vorteilsannahme (§ 331 StGB); Bestechlichkeit (§ 332 StGB); Vorteilsgewährung (§ 333 StGB); Bestechung (§ 334 StGB); Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB); Unterlassung der Diensthandlung (§ 336 StGB); Strafvereitelung i
http://www.fh-kiel.eu/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalrec...
Ablehnung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen auf Einladung Dritter ermöglichen. Der Schutz der Beschäftigten[2][2] vor strafrechtlicher Verfolgung wegen des Straftatbestands der Vorteilsannahme nach § 331 St
https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/stgb331u332.pdf
Inhalt der §§ 331 und 332 Strafgesetzbuch (StGB). § 331. Vorteilsannahme. (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich verspre- chen l
https://epub.ub.uni-muenchen.de/25895/1/Walther_Korruptionsstrafrecht.pdf
09.11.2015 - der §§331–335 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vor- teilsgewährung und Bestechung) und die §§ 299, 300 StGB (Be- stechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) sowie. § 108 b StGB (Wählerbestechung) und § 108 e StGB (Abgeord-
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_6_249.pdf
Der Beitrag widmet sich dem privaten, vor allem privatwirt- schaftlichen Engagement für öffentliche kulturelle Einrich- tungen und untersucht die verschiedenen Erscheinungsfor- men solchen Sponsorings auf ihre strafrechtliche Erheblich- keit nach §§ 331
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/56-bestechungsdelikte.pdf
01.10.2011 - I. Rechtsgut: Das ordnungsgemäße Funktionieren der staatlichen Verwaltung und das hierauf gerichtete Vertrauen der. Allgemeinheit. II. Struktur. 1. Vorteilsannahme, § 331 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil in Zusammenhang mit der
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben. Anti-Korruptions-Tatbestände1. Dilemma-Situation von Wettbewerbern in Bezug auf Korruption: => s. Zusatz- e2. Foli. Amtsträger ║ Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes geschützte Rechtsgüter. 331
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/vorteilsannahme-331-stgb/
Das geschützte Rechtsgut des § 331 StGB ist das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unkäuflichkeit von Amtsträgern und in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen. Durch diese Norm soll die Beeinflussung der Amtsführung durch unsachliche Vorteile verhi
http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/korruptionsdelikte-331-...
Der Straftatbestand Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB setzt eine rechtmäßige Dienstausübung durch einen Amtsträger voraus. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB legaldefiniert. Erfasst werden insbesondere Beamte. Außerdem auch Personen
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85718.htm
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen.
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-331-stgb-vorteilsannahme
331 StGB - Vorteilsannahme. Prüfungsschema. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Täter: Amtsträger i.S.d. § 11 Nr. 2 & 4; b) Tathandlung. aa) Vorteil; bb) Fordern, sichversprechenlassen, annehmen. c) Unrechtsvereinbarung. aa) Äquivalenzverhältnis;
http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_26.htm
Zu den Korruptionsdelikten zählen folgende Straftaten: Vorteilsannahme (§ 331 StGB); Bestechlichkeit (§ 332 StGB); Vorteilsgewährung (§ 333 StGB); Bestechung (§ 334 StGB); Besonders schwerere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB); Bestech