(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser
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https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/stgb333u334.pdf
Inhalt der §§ 333 und 334 Strafgesetzbuch (StGB). § 333. Vorteilsgewährung. (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichte- ten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder ein
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/56-bestechungsdelikte.pdf
01.10.2011 - ßigen) Dienstausübung. 2. Bestechlichkeit, § 332 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil für eine pflichtwidrige Diensthandlung. 3. Vorteilsgewährung, § 333 StGB: Täter: Außenstehender; Tathandlung: Vorteil in Zusammenhang mit der (an
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
menbeschluss v. 22.7.03]). 10 Hierzu zählt auch eine - von §§ 332, 334 StGB nicht erfasste - rechtmäßige Diensthandlung. 11 Die Pflichtwidrigkeit muss sich aus dem Inhalt der Diensthandlung ergeben (und nicht lediglich aus der Unrechtsvereinbarung als so
http://www.department-ambos.uni-goettingen.de/data/documents/Veroeffentlichunge...
gemäß §§ 333, 334 StGB. 4 befassen. Schon vorher wurde ein ähnliches Verfahren in Bayern eingestellt. 5 . II. Die entgegenstehenden Ansichten des I. Zivilsenats des. BGH und des 2. Strafsenats des OLG Celle. Eine Strafbarkeit der Schulfotografen wegen Vo
https://epub.ub.uni-muenchen.de/25895/1/Walther_Korruptionsstrafrecht.pdf
09.11.2015 - stechung) der Bestechung (§ 334 StGB, sog. aktive Bestechung) entspricht. Die Unterscheidung zwischen Vorteilsannahme bzw. -gewährung einerseits und Bestechlichkeit bzw. Bestechung an- dererseits richtet sich danach, ob der Vorteil für die (
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/bestechungsdelikte-bestech...
Dieser Tatbestand stellt das Gegenstück zur §§ 332 dar. Zudem ist § 334 StGB die Qualifikation zur Vorteilsgewährung gem. § 333 StGB. Gesetzestext des § 334 I, II StGB (1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Di
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-334-stgb-bestechung
333, 334 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Grundtatbestand des § 333 I b) Qualifikation des § 334 I aa) Pflichtwidrige und bestimmte Diensthandlung (1) Bestimmtheit der Diensthandlung (2) Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung bb) Unrechtsvere
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85721.htm
(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür.
https://jura-online.de/learn/bestechung-334-stgb/815/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Bestechung, § 334 StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 3'
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_334/
30.10.2017 - Besonderer Teil. Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt. § 334 Bestechung [1]. (1) 1Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vo