§ 333 StGB, Vorteilsgewährung
Paragraph 333 Strafgesetzbuch

(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt.


Benachbarte Paragraphen


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Prof - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/subventionsbetru...
A ist daher nur strafbar nach § 333 I StGB (Vorteilsgewährung). Hinweis: Wenn A die Subventionsvoraussetzungen nicht erfüllen würde, so handelte es sich sogar um eine Bestechung nach § 334 I S. 1 StGB. Fraglich ist, ob A auch nach § 263 StGB strafbar ist


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Inhalt der §§ 333 und 334 Strafgesetzbuch (StGB)

https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/stgb333u334.pdf
Inhalt der §§ 333 und 334 Strafgesetzbuch (StGB). § 333. Vorteilsgewährung. (1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichte- ten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder ein

Bestechungsdelikte, §§ 331 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/56-bestechungsdelikte.pdf
01.10.2011 - II. Struktur. 1. Vorteilsannahme, § 331 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil in Zusammenhang mit der (an sich rechtmä- ßigen) Dienstausübung. 2. Bestechlichkeit, § 332 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil für eine pflichtwi

Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB ...

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_6_249.pdf
Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) durch Kultur- sponsoring? Von Wiss. Assistent Dr. Dennis Bock und Lisa Borrmann, Kiel. Der Beitrag widmet sich dem privaten, vor allem privatwirt- schaftlichen Engagement für öffentliche kul

Die Genehmigung i.S. der Komrptionsdelikte bei den >privaten ...

http://www.hammpartner.de/data/veroeffentlichungen/die_genehmigung_i.s._der_kor...
SIGB erflillt, macht sich dann nicht strafbar, wenn die >zuständige Behörde im Rah- men ihrer Befugnisse< die Annahme genehmigt ($ 331 Abs. 3 SIGB). Das gleiche gilt für denjenigen, der i.S. des $ 333 SIGB einem (über die Genehmigung verfügen- àen) Amtst

„Vorwurf der Vorteilsgewährung wegen Versendung von WM-Tickets ...

https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/projekt_akte_...
14.10.2008 - In Frage steht eine Strafbarkeit des Angeklagten nach § 333 StGB. 1. Tauglicher Täter ist Jedermann, hier mit dem Angeklagten gegeben. 2. Es müsste den Regierungsmitgliedern und dem Staatssekretär ein Vorteil entstanden sein. Dies ist jeder


Webseiten zum Paragraphen

Vorteilsgewährung § 333 StGB | Rechtsanwalt Strafverteidiger ...

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/vorteilsgewaehrung-333-stg...
Diese Norm ist spiegelbildlich zu der Vorteilsannahme gem. § 331 StGB ausgestaltet. Durch diese Norm wird ebenfalls das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unkäuflichkeit von Amtsträgern und in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen geschützt. Gesetz

§ 333 StGB - Vorteilsgewährung | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-333-stgb-vorteilsgew%C3%A4hrung
Prüfungsschema I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Täter b) Amtsträger als Vorteilsnehmer c) Tathandlung aa) Vorteil bb) Anbieten, versprechen, gewähren d) Unrechtsvereinbarung (für die Dienstausübung) 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz II

§ 333 StGB Vorteilsgewährung Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85720.htm
(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen.

Vorteilsgewährung, § 333 StGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/vorteilsgewaehrung-333-stgb/850/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Vorteilsgewährung, § 333 StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 3'

StGB § 333 Vorteilsgewährung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_333/
30.10.2017 - ... wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAA


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt › § 333

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 333 StGB
    § 333 Abs. 1 StGB oder § 333 Abs. I StGB
    § 333 Abs. 2 StGB oder § 333 Abs. II StGB
    § 333 Abs. 3 StGB oder § 333 Abs. III StGB

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