(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
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http://www.brand-kats-mv.de/static/BKS/Inhalte/1_Rechtliche_Grundlagen.ppt
2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen); § 331 StGB (Vorteilsname); § 332 StGB (Bestechlichkeit); § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht); § 358 StGB (Nebenfolgen); § 10 , § 11, § 18 Gesetz über Fern
https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/stgb331u332.pdf
Inhalt der §§ 331 und 332 Strafgesetzbuch (StGB). § 331. Vorteilsannahme. (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich verspre- chen l
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/56-bestechungsdelikte.pdf
01.10.2011 - II. Struktur. 1. Vorteilsannahme, § 331 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil in Zusammenhang mit der (an sich rechtmä- ßigen) Dienstausübung. 2. Bestechlichkeit, § 332 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil für eine pflichtwi
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorber...
nehmigungsfähig sind. P ist demnach einer Vorteilsannahme hinreichend verdächtig. b) Bestechlichkeit, § 332 Abs. 1 StGB. P könnte einer Bestechlichkeit hinreichend verdächtig sein. § 332 StGB umfasst für konkrete Diensthandlungen den durch das Merk- mal
https://www.stgb-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/stgb-brandenburg.de/dokum...
05.11.2009 - Korruptionstatbestände. Verrat von. Betriebs- und. Geschäfts- geheimnissen. § 17 UWG. Abgeordneten- bestechung. § 108 e StGB. Bestechung/. Bestechlichkeit im geschäftl. Verkehr. § 299 StGB. Vorteilsannahme/. Vorteilsgewährung. §§ 331, 333 St
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15322
StGB. – Grundzüge –. Geschütztes. Rechtsgut. Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit. ▫ in die Integrität und Unbestechlichkeit von Trägern staatlicher. Funktionen und. ▫ damit zugleich in die Sachlichkeit staatlichen Handelns. (bereits) vor dem Anschein
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/bestechlichkeit-332-stgb/
Die geschützten Rechtsgüter des § 332 StGB sind das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachlichkeit und Objektivität staatlicher Entscheidungen und das korrespondierende Ansehen des Rechtsstaates, die jede Staatsangehörigkeit tragen und garantieren, nich
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-332-stgb-bestechlichkeit
331, 332 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täter: Amtsträger i.S.d. § 11 Nr. 2 & 4 b) Tathandlung aa) Vorteil bb) sich versprechen lassen, fordern, annehmen cc) als Gegenleistung für eine erledigte oder noch ausstehen Gegenleistung dd) Plich
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85719.htm
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen.
https://jura-online.de/learn/bestechlichkeit-332-stgb/849/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Bestechlichkeit, § 332 StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 3'
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_332/
30.10.2017 - 332 Bestechlichkeit [1]. (1) 1Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt od