§ 332 StGB, Bestechlichkeit
Paragraph 332 Strafgesetzbuch

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.


(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,

1.
bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
2.
soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

BOS-Kommunikation

http://www.brand-kats-mv.de/static/BKS/Inhalte/1_Rechtliche_Grundlagen.ppt
2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen); § 331 StGB (Vorteilsname); § 332 StGB (Bestechlichkeit); § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht); § 358 StGB (Nebenfolgen); § 10 , § 11, § 18 Gesetz über Fern


PDF Dokumente zum Paragraphen

Inhalt der §§ 331 und 332 Strafgesetzbuch (StGB)

https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/stgb331u332.pdf
Inhalt der §§ 331 und 332 Strafgesetzbuch (StGB). § 331. Vorteilsannahme. (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich verspre- chen l

Bestechungsdelikte, §§ 331 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/56-bestechungsdelikte.pdf
01.10.2011 - II. Struktur. 1. Vorteilsannahme, § 331 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil in Zusammenhang mit der (an sich rechtmä- ßigen) Dienstausübung. 2. Bestechlichkeit, § 332 StGB: Täter: Amtsträger; Tathandlung: Vorteil für eine pflichtwi

Strafrecht - Berlin.de

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorber...
nehmigungsfähig sind. P ist demnach einer Vorteilsannahme hinreichend verdächtig. b) Bestechlichkeit, § 332 Abs. 1 StGB. P könnte einer Bestechlichkeit hinreichend verdächtig sein. § 332 StGB umfasst für konkrete Diensthandlungen den durch das Merk- mal

Korruptionsprävention - Städte- und Gemeindebund Brandenburg

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05.11.2009 - Korruptionstatbestände. Verrat von. Betriebs- und. Geschäfts- geheimnissen. § 17 UWG. Abgeordneten- bestechung. § 108 e StGB. Bestechung/. Bestechlichkeit im geschäftl. Verkehr. § 299 StGB. Vorteilsannahme/. Vorteilsgewährung. §§ 331, 333 St

Rath BT III - _58_ _sog._ Bestechungs-Delikte - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15322
StGB. – Grundzüge –. Geschütztes. Rechtsgut. Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit. ▫ in die Integrität und Unbestechlichkeit von Trägern staatlicher. Funktionen und. ▫ damit zugleich in die Sachlichkeit staatlichen Handelns. (bereits) vor dem Anschein


Webseiten zum Paragraphen

332 StGB – Bestechlichkeit - Wirtschaftsstrafrecht

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/bestechlichkeit-332-stgb/
Die geschützten Rechtsgüter des § 332 StGB sind das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachlichkeit und Objektivität staatlicher Entscheidungen und das korrespondierende Ansehen des Rechtsstaates, die jede Staatsangehörigkeit tragen und garantieren, nich

§ 332 StGB - Bestechlichkeit | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7-332-stgb-bestechlichkeit
331, 332 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täter: Amtsträger i.S.d. § 11 Nr. 2 & 4 b) Tathandlung aa) Vorteil bb) sich versprechen lassen, fordern, annehmen cc) als Gegenleistung für eine erledigte oder noch ausstehen Gegenleistung dd) Plich

§ 332 StGB Bestechlichkeit Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85719.htm
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen.

Bestechlichkeit, § 332 StGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/bestechlichkeit-332-stgb/849/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Bestechlichkeit, § 332 StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 3'

StGB § 332 Bestechlichkeit - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_332/
30.10.2017 - 332 Bestechlichkeit [1]. (1) 1Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt od


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt › § 332

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 332 StGB
    § 332 Abs. 1 StGB oder § 332 Abs. I StGB
    § 332 Abs. 2 StGB oder § 332 Abs. II StGB
    § 332 Abs. 3 StGB oder § 332 Abs. III StGB

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