(1) Wird die Einziehung eines Gegenstandes angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über, wenn der Gegenstand
(2) Im Übrigen bleiben Rechte Dritter an dem Gegenstand bestehen. In den in § 74b bezeichneten Fällen ordnet das Gericht jedoch das Erlöschen dieser Rechte an. In den Fällen der §§ 74 und 74a kann es das Erlöschen des Rechts eines Dritten anordnen, wenn der Dritte
(3) Bis zum Übergang des Eigentums an der Sache oder des Rechts wirkt die Anordnung der Einziehung oder die Anordnung des Vorbehalts der Einziehung als Veräußerungsverbot im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(4) In den Fällen des § 111d Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung findet § 91 der Insolvenzordnung keine Anwendung.
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http://www.fernuni-hagen.de/jur_weiterbildung/download/fa-strafmassverteidigung...
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Vorschriften des StGB über das internat. Strafrecht, in Intern. Recht u. Diplomatie (IRuD) 1956, 75; ders.,. Gegenstand u. neueste Entwicklung des Intern. Strafrechts, FS Maurach, 1972, 579; Kühne, Strafprozessrecht,. 9. Aufl. 2015; LaFave, Criminal Law,
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_4-5_471
als § 75 StGB verlangt § 73 Abs. 3 StGB kein spezielles. Organ-, Vertretungs- oder Auftragsverhältnis zwischen Täter oder Teilnehmer und Verfallsadressaten; maßgeblich ist eine faktische, nicht eine rechtliche Betrachtungsweise. Dement- sprechend kommen
http://www.servat.unibe.ch/dfr/pdf/c4075004.pdf
vom Ermessen ab, das dem Sachrichter zusteht, und ist daher dem Obergerichte zum Entscheide vorzubehalten. Gehngt es zum Schlusse, dass für die beiden Übertretungen der Verkehrsvorschriften allein eine strengere Ahndung als BUBB0 nicht am Platze wäre, so
https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-04/2016_Tabelle_207.pdf
441 195 805 076. 510000 Betrug §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a, 265b. StGB. 4 451 3 527. 924 190 100. 389. 213. 356. 637. 1 098. 349. 195. 75 698 104. 511000 Waren- und Warenkreditbetrug. 712 674. 38. 44. 59. 267. 115. 107. 20. 34. 7. 21. 3 481 192. 5
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/75
75 StGB Mord - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Besonderer Teil. Erster Abschnitt. Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben. Mord. § 75. Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheits
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_75/
30.10.2017 - ... 74e Sondervorschrift für Organe und Vertreter · § 74f Grundsatz der Verhältnismäßigkeit · § 75 Wirkung der Einziehung · § 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes · § 76a Selbständige Einziehung · § 76b Verjährung der E
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029618
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.1975 bis .. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 75 StGB, idF BGBl 60/1974 ...
https://rdb.manz.at/document/1141_stgb_2_vor-p75
Typ, Kommentar. Werk, Höpfel/Ratz, WK StGB, 2. Auflage. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.04.2002 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Moos. Zitiervorschlag, Moos in Höpfel/Ratz, WK2 Vorbemerkungen zu §§ 75–79 StGB (Stand 1.4.2002, rdb.at) ...