(1) Die erweiterte und die selbständige Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages nach den §§ 73a und 76a verjähren in 30 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der rechtswidrigen Tat, durch oder für die der Täter oder Teilnehmer oder der andere im Sinne des § 73b etwas erlangt hat. Die §§ 78b und 78c gelten entsprechend.
(2) In den Fällen des § 78 Absatz 2 und des § 5 des Völkerstrafgesetzbuches verjähren die erweiterte und die selbständige Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages nach den §§ 73a und 76a nicht.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://thomas-hochstein.de/download/gesetzgebungstaetigkeit-strafprozessrecht....
01.01.2017 - auch bei allein rechtlichen Hindernissen. ▷ insbesondere nach Eintritt der Verfolgungsverjährung;. Verjährung frühestens nach 30 Jahren (§ 76b StPO). ⇒§ 76a Abs. 4 StGB: „Verdachtseinziehung“. ▷ „non-conviction-based confiscation“. ▷ Strafta
http://www.foeps-berlin.org/fileadmin/downloads_foeps/Veranstaltungen/FOEPS_Pra...
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteil
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811640.pdf
22.03.2017 - StGB-E sich auch auf Aufwendungen des Drittbegünstigten erstreckt, die Entkop- pelung der Vermögensabschöpfung von der Verjährung der Straftat in § 76a Ab- satz 2 Satz 1 StGB-E und die Einführung einer originären Verjährungsfrist für die erw
https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/7a/35/e3/B_Inhalt_StrafR_BT_I_3-Aufl....
B. Prüfungsschema: Betrug ................................................................................. 72. C. Grundfall: „Augen auf beim Autokauf“ .......................................................... 73. D. Systematik und Vertiefung ..........
http://www.bdue-fachverlag.de/download/books/1178
a) Landesverrat, § 94 StGB ............................................................................. 74 b) Offenbaren von Staatsgeheimnissen, § 95 StGB ........................................ 76 c) Preisgabe von Staatsgeheimnissen, § 97 StGB .......
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a206758.htm
(1) Die erweiterte und die selbständige Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages nach den §§ 73a und 76a verjähren in 30 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der rechtswidrigen Tat, durch oder.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/al62219-0.htm
01.07.2017 - Text § 76 StGB a.F. in der Fassung vom 01.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_76b/
30.10.2017 - 76b Verjährung der Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen [2]. (1) 1Die erweiterte und die selbständige Einziehung des Tatertrages oder des Wertes des Tatertrages nach den §§ 73a und 76a verjähren in 30 Jahren. 2Die Verjäh
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/76
76 StGB Totschlag - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbx-76-einschraen...
Rz. 2. § 76 regelt die Übermittlung besonders sensibler und vom Gesetzgeber als besonders schützenswürdig eingestufter Sozialdaten, die einer in § 35 SGB I genannten Stelle von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person zug