(1) Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen der §§ 74 und 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der Einziehung Betroffenen trifft, außer Verhältnis stünde. In den Fällen der §§ 74 bis 74b und 74d ordnet das Gericht an, dass die Einziehung vorbehalten bleibt, wenn ihr Zweck auch durch eine weniger einschneidende Maßnahme erreicht werden kann. In Betracht kommt insbesondere die Anweisung,
(2) In den Fällen der Unbrauchbarmachung nach § 74d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 gilt Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
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https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1834986017/a23cecac729e6970...
09.02.2018 - 7. Einziehung. 7.1 Einziehung von Tatprodukten und Tatmitteln gem. § 74 I StGB. 7.1.1. Anlasstat: Vorsätzliche Straftat. 7.1.2. Einziehungsgegenstand. 7.1.2.1 Tatprodukt o. Tatmittel. 7.1.2.2 Täter ist Rechtsinhaber, § 74 III 1 StGB. 7.1.3 E
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/saliger/aktuelles/dokumen...
Kommentierung von § 263 StGB (Betrug), in: Matt/Renzikowski (Hrsg.), StGB, 2. Aufl. 2018 (im Erscheinen). 7. Kommentierung der §§ 10, 11 (u.a. Amtsträgerbegriff), 12, Vor 73, 73, 73a, 73b, 73c,. 73d, 73e (Verfall) und §§ 74, 74a, 74b, 74c, 74d, 74e, 74f,
http://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/0_Abschlussarbeiten/FB_FIN/2008/029_0...
74f StGB entschädigt. Für das Gebiet des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts hat die Ein- ziehung eine besondere Bedeutung. 15 . Der Anwendungsbereich der. Einziehung wird durch § 375 Abs.2 AO bei Steuerhinterziehung,. Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 oder
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/%282%20Ws%20137-05._205%29....
13.09.2005 - nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ist nicht geboten. Dagegen sprechen die. Entstehungsgeschichte sowie die systematische und teleologische Auslegung der einschlägi- gen gesetzlichen Regelungen. 3. Die hier maßgeblichen Vorschr
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
74a. Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung. § 74b. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. § 74c. Einziehung des Wertersatzes. § 74d. Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung. § 74e. Wirkung der Einziehung. § 74f. Entschädigung. § 75. Sondervorschr
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/74f.html
13.11.1998 - 74f StGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (1) Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen der §§ 74 und 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der Einziehung Betroffenen
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/74f
(1) Stand das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung über die Einziehung oder Unbrauchbarmachung einem Dritten zu oder war der Gegenstand mit dem Recht eines Dritten belastet, das durch die Entscheidung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_DBLw36510ab3b1b2ab4b8c77b1/
13.04.2017 - 74f [tritt am 1. 7. 2017 in Kraft] Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [2]. (1) 1Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen der §§ 74 und 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur begangenen Tat und zum Vorwurf, der den
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/74f_StGB.html
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, § 74f StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 74f StGB.
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?50762-Gerichtskosten-%C2%A7-74f...
Ich suche verzweifelt, welche Gerichtskosten für ein Entschädigungsverfahren nach § 74f StGB entstehen. Da die Klage beim Zivilgericht eingereicht wird, gehe ich fast davon aus, dass 3 Gebühren entstehen; wollte aber nochmals Eure Meinung hören. Ich dank