§ 89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Paragraph 89a Strafgesetzbuch

(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.


(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er

1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.


(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.


(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.


(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.


(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).


(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Evaluierung des GVVG - Kriminologische Zentralstelle eV

http://www.krimz.de/fileadmin/dateiablage/E-Publikationen/Zsfssg_GVVG_Evaluieru...
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsge- fährdenden Gewalttaten (GVVG) in Kraft getreten. Mit ihm wurden drei neue Straftatbestän- de eingeführt: die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt- t

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 466/15 - 9. August 2016 (OLG Düsseldorf ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/15/3-466-15-1.pdf
Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 StGB) wird nicht im. Wege der Gesetzeskonkurrenz durch die Strafbarkeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen. Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StG

Stellungnahme zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung ...

https://www.bundestag.de/blob/365790/db838dbaadf67d94dd6bd473529a7bf6/griesbaum...
weise für umfangreiche Spendentransfers mit dem Ziel der Finanzierung von geplanten An- schlagsvorhaben im Ausland ergeben. Die vorgeschlagene Erweiterung des § 89a StGB, die das Reisen sowie den Versuch des Rei- sens in terroristischer Absicht als weite

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat* § 89a

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832934699_lese01.pdf
men finden sich immerhin bei Gazeas/Grosse-Wilde/Kießling, Die neuen Tatbestände im Staatsschutz- strafrecht – Versuch einer ersten Auslegung der §§ 89 a, 89 b und 91 StGB, NStZ 2009, 593 ff. I. Allgemeines und Entstehungsgeschichte .... 1. II. Rechtsgut

Gesetzentwurf

https://www.dbh-online.de/sites/default/files/rege_ausweitung_massregelrecht_be...
30.01.2017 - Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) von vorneherein nur in Betracht, wenn sie wegen eines oder mehrerer Verbrechen verurteilt wurden. Keine tauglichen Anlasstaten sind da- her die schweren Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefäh


Webseiten zum Paragraphen

BGH schränkt Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden ...

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bgh-schraenkt-vorbereitung...
19.05.2014 - Der erst 2009 ins Strafgesetzbuch (StGB) eingefügte Paragraph § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – wurde nun in einer aktuellen Entscheidung den Bundesgerichtshof beschäftigt. Ein Student baute in seiner Wo

Neuer § 89a StGB: Strafbarkeit im Vorfeld des Vorfeldes

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neues-anti-terror-gesetz-ausreise-stra...
04.02.2015 - Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch (StGB) soll erweitert werden. Demnach ist es künftig schon eine Straftat, Deutschland zu verlassen, um sich an Terroraktivitäten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen. Auch schon

§ 89a StGB: BGH zu Vorverlagerung der Strafbarkeit

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-3str-243-13-89a-stgb-terror...
08.05.2014 - Trotz dieser Angriffe ist es zuletzt ruhiger geworden um § 89a StGB. Es fehlte dem Tatbestand schlicht an praktischer Relevanz, geraten Einzeltäter wie der Frankfurter Flughafenattentäter doch häufig erst nach Begehung eines Attentats in das

§§ 89a bis 89c StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=89a-89c&ag=6165
(1) 1Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder

Neuer Anti-Terror-Paragraph im Einsatz - Die Welt investigativ

http://investigativ.welt.de/2015/10/31/neuer-anti-terror-paragraph-im-einsatz/
31.10.2015 - 89 a, 2a Strafgesetzbuch (StGB). Im April hatte der Bundestag für eine Änderung bzw. Erweiterung des bestehenden Paragraphen 89a “Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat” gestimmt. Im Juni schließlich trat das neue Gesetz in


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › § 89a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 89a StGB
    § 89a Abs. 1 StGB oder § 89a Abs. I StGB
    § 89a Abs. 2 StGB oder § 89a Abs. II StGB
    § 89a Abs. 3 StGB oder § 89a Abs. III StGB
    § 89a Abs. 4 StGB oder § 89a Abs. IV StGB
    § 89a Abs. 5 StGB oder § 89a Abs. V StGB
    § 89a Abs. 6 StGB oder § 89a Abs. VI StGB
    § 89a Abs. 7 StGB oder § 89a Abs. VII StGB
    § 89a Abs. 8 StGB oder § 89a Abs. VIII StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net