(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird und das ihm kraft seines Amtes, seiner Dienststellung oder eines von einer amtlichen Stelle erteilten Auftrags zugänglich war, leichtfertig an einen Unbefugten gelangen läßt und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt.
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http://heger.rewi.hu-berlin.de/doc/9VLStPO.ppt
Mit der Sicherstellung entsteht ein von § 133 StGB geschütztes öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis und – allerdings nur im Fall der Beschlagnahme ... Im Gewahrsam von Zeugnisverweigerungsberechtigten (bei Verteidigerpost wegen Vorrangs des § 148
https://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/studierende/copy_of_einstellung/...
97b Absatz 2 in Verbindung mit §§ 94 bis 97. - Verrat in irriger Annahme eines illegalen Ge- heimnisses,. § 120 Absatz 2. - Gefangenenbefreiung,. § 355. - Verletzung des Steuergeheimnisses. Die/Der Erschienene wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenann
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Begriff des Staatsgeheimnisses. § 94. Landesverrat. § 95. Offenbaren von Staatsgeheimnissen. § 96. Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen. § 97. Preisgabe von Staatsgeheimnissen. § 97a. Verrat illegaler Geheimnisse. § 97b.
http://www.ur.ch/dl.php/de/0dv6w-qbaplf/doc_rechtsfall_id_110.pdf
96/97 16 Strafgesetzbuch. Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Fahren in angetrunkenem Zu- stand. Wiederholungstäter. Bedingter Vollzug der Freiheitsstrafe. Erhöhte Anforde- rungen an die günstige Prognose. Gesamtwürdigung. Kein Vorrang des ansonsten guten Leumu
https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2017/01/Verfassungsbeschwer...
Insbesondere erfasst § 202d StGB auch elektronisch gespeicherte Daten, die „Whistleblower“, also Hinweisgeber, an die Presse weiterreichen. So errichtet die Norm ein strafrechtliches Minenfeld für den journalistischen Umgang mit „geleakten“ Daten. I. § 2
http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1997/D164+97.pdf
14.03.1997 - 3 - - Drucksache 164/97. Aufgehoben werden 55 144 (Auswanderungsbetrug) ‚ 217 (Kim- destötung} ‚ 227 (Beteiligung an einer Schlägerei) ‚ 229. (Vergiftung) ‚ 236 (Entführung mit Willen der Entführten) ‚. 340 StGB (Körperverletzung im Amt) und
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/97
97 StGB Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR1...
wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder. 2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendba
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85383.htm
Wer ein Geheimnis, das wegen eines der in § 93 Abs. 2 bezeichneten Verstöße kein Staatsgeheimnis ist, einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die.
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40173625
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2016 bis .. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 97 StGB, idF BGBl I 112/2015 ...
http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm
06.02.2005 - Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik -StGB-. vom 12. Januar 1968 in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Anpassungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrig