§ 233a StGB, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Paragraph 233a Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage ausbeutet

1.
bei der Ausübung der Prostitution,
2.
durch eine Beschäftigung nach § 232 Absatz 1 Satz 2,
3.
bei der Ausübung der Bettelei oder
4.
bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in § 233 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Umstände vorliegt.


(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Personalbogen für Neueinstellungen

http://www.ervnn.de/wp-content/uploads/2015/02/2-Personalbogen-Stand-12.10.2017...
Ich bestätige, dass das Bundeszentralregister in Bezug auf meine Person keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 171, 174-174c, 176-181a, 182-184g, 225, 232-233a, 234, 235, 236 StGB enthält u

Erklärung zur persönlichen Eignung

http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren

Eigenerklärungen zum PQ-Verfahren (gemäß Anlage 1 lfd. Nr. 1 bis 5 ...

https://www.praequalifikationbau.de/pqbau/forms/Eigenerkl%C3%A4rung_Lfd.1_10_An...
... internationalem Geschäftsverkehr),Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung


PDF Dokumente zum Paragraphen

Strafbarkeit des Menschenhandels nach der Neuregelung der §§ 232 ...

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/kriminalpol...
Mit der Einführung des § 233a StGB wurde ein eigener Beihilfetatbestand geschaffen, der die blo- ße Förderung des Menschenhandels als abstraktes Gefährdungsdelikt unter Strafe stellt. Der Tatbe- stand beschreibt den Menschenhandel im eigentlichen Sinne,

Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Beteiligung an einer Schlägerei. Achtzehnter Abschnitt. Straftaten gegen die persönliche Freiheit. § 232. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. § 233. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233a. Förderung des Menschenha

KOK_Information zum Gesetz zur Umsetzung der EU-RiLi gegen ...

https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikatio...
17.10.2016 - 232 StGB. Menschenhandel. § 232 a StGB. Zwangsprostitution. § 232 b StGB. Zwangsarbeit. § 233 StGB. Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233 a StGB. Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. II. Änderungen im StGB im Einzelnen. Die bis

Gesetzestexte und Straftatbestände - Landratsamt Dachau

https://www.landratsamt-dachau.de/Dox.aspx?docid=f5bf7622-fa6f-4e66-b34e-abea35...
184 bis 184d StGB Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen. • §§ 184e bis 184f StGB Ausübung verbotener und jugendgefährdender Prostitution. • § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen. • §§ 232 bis 233a StGB Tatbestände des Menschenhand

KOK Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung zu Umsetzung EU RiLi ...

https://www.bundestag.de/blob/426554/4dd48b1987ed5318eba1c155c25f75e4/tanis-dat...
08.06.2016 - werden. Der KOK bedauert, dass die Gelegenheit, alle Formen der Ausbeutung gleichartig zu regeln nicht genutzt wurde und möchte anregen, § 233 StGB-E um die Ausbeutung der Prostitution zu ergänzen und die Liste nach dem Beispiel von § 233a S


Webseiten zum Paragraphen

§ 233a StGB - Förderung des Menschenhandels - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/233a/
233a StGB - § 233a Förderung des Menschenhandels (1) Wer einem Menschenhandel nach § 232 oder § 233 Vorschub leistet, indem er eine andere Person anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wird.

§ 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85570.htm
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage ausbeutet 1. bei der Ausübung der Prostitution, 2. durch eine.

StGB § 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer ... - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/233a
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

StGB § 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_233a/
30.10.2017 - 232 Menschenhandel · § 232a Zwangsprostitution · § 232b Zwangsarbeit · § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft · § 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung · § 233b Führungsaufsicht · § 234 Menschenraub · § 234a Verschleppung · §

§ 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/233a.html
13.11.1998 - 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage au


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit › § 233a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 233a StGB
    § 233a Abs. 1 StGB oder § 233a Abs. I StGB
    § 233a Abs. 2 StGB oder § 233a Abs. II StGB
    § 233a Abs. 3 StGB oder § 233a Abs. III StGB
    § 233a Abs. 4 StGB oder § 233a Abs. IV StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net