(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage ausbeutet
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in § 233 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Umstände vorliegt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.ervnn.de/wp-content/uploads/2015/02/2-Personalbogen-Stand-12.10.2017...
Ich bestätige, dass das Bundeszentralregister in Bezug auf meine Person keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 171, 174-174c, 176-181a, 182-184g, 225, 232-233a, 234, 235, 236 StGB enthält u
http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und; dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren
https://www.praequalifikationbau.de/pqbau/forms/Eigenerkl%C3%A4rung_Lfd.1_10_An...
... internationalem Geschäftsverkehr),Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/kriminalpol...
Mit der Einführung des § 233a StGB wurde ein eigener Beihilfetatbestand geschaffen, der die blo- ße Förderung des Menschenhandels als abstraktes Gefährdungsdelikt unter Strafe stellt. Der Tatbe- stand beschreibt den Menschenhandel im eigentlichen Sinne,
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
Beteiligung an einer Schlägerei. Achtzehnter Abschnitt. Straftaten gegen die persönliche Freiheit. § 232. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. § 233. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233a. Förderung des Menschenha
https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikatio...
17.10.2016 - 232 StGB. Menschenhandel. § 232 a StGB. Zwangsprostitution. § 232 b StGB. Zwangsarbeit. § 233 StGB. Ausbeutung der Arbeitskraft. § 233 a StGB. Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. II. Änderungen im StGB im Einzelnen. Die bis
https://www.landratsamt-dachau.de/Dox.aspx?docid=f5bf7622-fa6f-4e66-b34e-abea35...
184 bis 184d StGB Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen. • §§ 184e bis 184f StGB Ausübung verbotener und jugendgefährdender Prostitution. • § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen. • §§ 232 bis 233a StGB Tatbestände des Menschenhand
https://www.bundestag.de/blob/426554/4dd48b1987ed5318eba1c155c25f75e4/tanis-dat...
08.06.2016 - werden. Der KOK bedauert, dass die Gelegenheit, alle Formen der Ausbeutung gleichartig zu regeln nicht genutzt wurde und möchte anregen, § 233 StGB-E um die Ausbeutung der Prostitution zu ergänzen und die Liste nach dem Beispiel von § 233a S
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/233a/
233a StGB - § 233a Förderung des Menschenhandels (1) Wer einem Menschenhandel nach § 232 oder § 233 Vorschub leistet, indem er eine andere Person anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wird.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85570.htm
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage ausbeutet 1. bei der Ausübung der Prostitution, 2. durch eine.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/233a
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_233a/
30.10.2017 - 232 Menschenhandel · § 232a Zwangsprostitution · § 232b Zwangsarbeit · § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft · § 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung · § 233b Führungsaufsicht · § 234 Menschenraub · § 234a Verschleppung · §
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/233a.html
13.11.1998 - 233a StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung. (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt und sie in dieser Lage au