§ 315e StGB, Schienenbahnen im Straßenverkehr
Paragraph 315e Strafgesetzbuch

Soweit Schienenbahnen am Straßenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des Straßenverkehrs (§§ 315b und 315c) anzuwenden.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

beweisführung atemalkohol im strafrecht - GdP

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/vfmat/$file/AKIVHans.pdf
04.05.2012 - Gesetzliche Regelung…? √ Einführen eines neuen § 315 e StGB? √ Ergänzung. „Gemeinsamer Runderlass“. √ zeitlich befristet bis zu einer Änderung im StGB ? √. √ Wahlmöglichkeit für den. Betroffenen. 04.05.2012. Johann-Markus Hans Polizeidirekto

Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches - Deutscher Bundestag

https://www.bundestag.de/blob/511252/62a064f3a7c88f66670b0e8f4fc343d0/a_drs-dat...
16.06.2017 - bis 315e“ ersetzt. Artikel 2. Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zu- ... und 5 StGB“. b) Die bisherigen Nummern 1.6 bis 1.11 werden die Nummern 1.7 bis 1.12. c) Na

Drucksache 362/16 - Bundesrat

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/362-16.pdf?__blo...
01.07.2016 - Straßenverkehr“ durch die Angabe "§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen" ersetzt und nach dieser Angabe die Angabe "§ 315e Schienenbahnen im. Straßenverkehr“ eingefügt. 2. In § 69 Absatz 2 wird folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. des verbotene

Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 67 - BMJV

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315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen. § 315e Schienenbahnen im Straßenverkehr. § 315f Einziehung“. ... 4. Der bisherige § 315d wird § 315e. 5. Nach § 315e wird folgender § 315f eingefügt: „§ 315f. Einziehung ... ter „Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d A

Oberlandesgericht München - kanzlei@dr.burkhardt

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10.07.2013 - gefährlich war (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der am 03.05.2001 geltenden Fassung). Die Maß- regel wurde in der ... 1 Nr. 1 StGB heutiger Fassung) keine taugliche Anlasstat für Sicherungsverwahrung mehr ist. Mit dieser .... strecken, was durch A


Webseiten zum Paragraphen

§ 315e StGB Schienenbahnen im Straßenverkehr Strafgesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85690.htm
Soweit Schienenbahnen am Straßenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des Straßenverkehrs (§§ 315b und 315c) anzuwenden.

§§ 315 bis 315e StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=315-315e&ag=6165
Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,; 2. Hindernisse bereitet,; 3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder; 4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,. und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder

§ 315e StGB: Schienenbahnen im Straßenverkehr - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/StGB/315e
315e StGB. Strafgesetzbuch; Allgemeiner Teil: Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten. § 315e StGB. Schienenbahnen im Straßenverkehr. Soweit Schienenbahnen am Straßenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des Straßenv

Bundesgesetzblatt online - Bundesgesetzblatt - Bundesgesetzblatt ...

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 315e

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 315e StGB
    § 315e Abs. 1 StGB oder § 315e Abs. I StGB

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