§ 325a StGB, Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
Paragraph 325a Strafgesetzbuch

(1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht, der geeignet ist, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten, die dem Schutz vor Lärm, Erschütterungen oder nichtionisierenden Strahlen dienen, die Gesundheit eines anderen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe

1.
in den Fällen des Absatzes 1 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe,
2.
in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.


Benachbarte Paragraphen


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Prof - Uni Heidelberg

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1. Sachverhaltskomplex: Das Geschehen am Gartenzaun. A) Strafbarkeit des A wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB – Hetzen des Hundes Wolf auf B und Biss in die Hand (Es ist ebenso möglich, an dieser Stelle gleich die Qualifikation mit zu prüfen,


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Umweltdelikte, §§ 324 ff. StGB

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01.10.2009 - 3. Luftverunreinigung (§ 325 StGB): Abs. 1: potentielles Gefährdungsdelikt; Abs. 2: Qualifikation; Legaldefinition „Schadstoffe“ in Abs. 4. 4. Lärmschutz (§ 325a StGB; Erweiterung auf Erschütterungen und Strahlen in Abs. 2). 5. Unerlaubter U

Vorlesung Umweltstrafrecht § 12 Verursachen ... - Universität Potsdam

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Vorlesung Umweltstrafrecht. § 12 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen (§ 325 a StGB),. Freisetzen ionisierender Strahlen (§ 311 StGB). A. Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden. Strahlen (§ 325 a StG

Beschlußempfehlung und Bericht - Deutscher Bundestag

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15.04.1994 - Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, Satz 2, Abs. 3, 5, 6 StGB wird ein neuer Tatbestand „Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisie- renden Strahlen" — § 325 a — gebildet. (Artikel 1 Nr. 9). — Gegen die verbotene und ungenehmigte grenzübersc

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Vorlesung Umweltstrafrecht. B. Umweltstrafrecht AT. I. Verwaltungsakzessorietät. – in §§ 324 ff. StGB finden sich Merkmale wie. „unbefugt“ (§§ 324, 326 StGB), „unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten“. (§§ 324a I, 325 I, II, III, 325a I, II, 32

4950 - Landtag SH

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4900/drucksache-18-4950.pdf
16.12.2016 - fahrlässig. 0. 0. 0. 0. 0. StGB § 325 Abs. 5 Freisetzen von Schadstoffen in die Luft ohne Anlagenbezug - leichtfertig. 0. 0. 0. 0. 0. StGB §325 a Abs. 1 Verursachen von Lärm - vor- sätzlich. 0. 0. 0. 0. 0. StGB § 325 a Abs. 2 Verursachen von


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§ 325a StGB Verursachen von Lärm, Erschütterungen und ...

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13.11.1998 - 325a StGB Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen. (1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht, der geeig

StGB § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_325a/
30.10.2017 - 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen. (1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht, der geeignet i

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Neunundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt › § 325a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 325a StGB
    § 325a Abs. 1 StGB oder § 325a Abs. I StGB
    § 325a Abs. 2 StGB oder § 325a Abs. II StGB
    § 325a Abs. 3 StGB oder § 325a Abs. III StGB
    § 325a Abs. 4 StGB oder § 325a Abs. IV StGB

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