(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er
(3) Der Versuch ist strafbar.
(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt
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http://www.brand-kats-mv.de/static/BKS/Inhalte/1_Rechtliche_Grundlagen.ppt
2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen); § 331 StGB (Vorteilsname); § 332 StGB (Bestechlichkeit); § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht); § 358 StGB (Nebenfolgen); § 10 , § 11, § 18 Gesetz über Fern
https://www.rhein-zeitung.de/cms_media/module_ob/0/218_1_218_1_BB.a.doc
Der Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353b StGB ist die Angeklagte nach den Beweisergebnissen des vorbereitenden Verfahrens hingegen nicht hinreichend verdächtig, denn sie hat mit der Bekanntgabe und Überlassung der von ihr unter Verstoß gegen ihr
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Darüber hinaus kann die Verletzung der Schweigepflicht nach §§ 203, 206 Abs. 4, 353 b, 353 d und 355 StGB mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353 b StGB wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermä
https://www.bundestag.de/blob/483628/de7517b94f2fdc4a39bf5c50fe964a7f/wd-7-158-...
24.10.2016 - (StGB)1. 2. Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. (§ 353b StGB). Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen können sich insbesondere aus § 353b StGB ergeben. Dieser sieht bei der
https://www.sh-landtag.de/export/sites/landtagsh/parlament/datenschutz/dokument...
... der Geheimschutzordnung zulässig. Jedenfalls unzuläs- sig ist die eigenmächtige Weitergabe solcher Daten durch den Abgeordneten an Dritte außerhalb des Landtages, insbesondere an die Presse. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen durch Abgeordnete könn
http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/2002/20024Behm_S_441.pdf
Das Dresdener Giesen—Urteil und die Auslegung des S 353 b Abs.1 StGB. Zur Notwendigkeit der Aufgabe des Dogmas sog. >>mittelbarer. Gefährdungen«. Der Freispruch des sächsischen Datenschutzbeauftragten Thomas Giesen vom Vor— wurf der Verletzung des Dienst
http://www.hammpartner.de/data/rechtsprechung/2_str_388-12.pdf
15.11.2012 - bemängelt die Staatsanwaltschaft die Beweiswürdigung des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen im Sinne des § 353b Abs. 1 StGB. Sie bean- standet als recht
http://www.kfv-odenwaldkreis.de/uploads/media/Verpflichtungserklaerung_mit_StGB...
353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen. Geheimhaltungspflicht. (1) Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen. Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder. Befugnisse nach dem Per
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85738.htm
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als 1. Amtsträger, 2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder 3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden.
http://www.rodorf.de/03_stgb/353b.htm
[Straftat:] Soweit es sich bei der Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit um eine Straftat handelt, ist § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) maßgeblich. [Dienstpflichtverletzung:] Unabhängig
https://strafverteidigung-hamburg.com/1948/geheimnisverrat-%C2%A7-353b-stgb/
Der Hinweis von Friedrich an Gabriel könnte tatsächlich den Tatbestand des Geheimnisverrats gemäß § 353b StGB erfüllen. Der Bundesgerichtshof hat in einem anderen Verfahren im Jahre 2008 entschieden, dass Ermittlungserkenntnisse, die zugleich Dienstgehei
http://www.rechtslexikon.net/d/dienstgeheimnis/dienstgeheimnis.htm
353 b StGB) ist die Pflicht zur Geheimhaltung dienstlicher Angelegenheiten der Beamten. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses (z.B. durch Mitteilung eines Polizei beamten an einen Bekannten, dass in einem Datensystem über den Bekannten keine Eintragung v
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_353b/
30.10.2017 - ... Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle des Bundes verpflichtet worden ist;. von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 2. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAA