§ 45b StGB, Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten
Paragraph 45b Strafgesetzbuch

(1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn

1.
der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirksam war und
2.
zu erwarten ist, daß der Verurteilte künftig keine vorsätzlichen Straftaten mehr begehen wird.


(2) In die Fristen wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Verurteilte auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Privatdozent Dr

http://www.uni-giessen.de/~g11063/TerminplanATBT.doc
Absehen von Strafe. § 60 StGB. Statusfolgen. §§ 45 – 45b StGB. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. § 63 StGB. Täter-Opfer-Ausgleich. § 46a Nr. 1 StGB. Verwarnung mit Strafvorbehalt. § 59 StGB. Verfall. §§ 73 ff. StGB. Unterbringung in ein


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Hauptabteilung I (Vollstreckungsabteilungen) - Hamburg.de

http://www.hamburg.de/contentblob/1423238/data/hauptabteilung-i.pdf
ger Härte e) § 460 StPO, nachträgliche Gesamtstrafenbildung f) § 45b StGB, Wiederverleihung von aberkannten Fähigkeiten und Rechten g) § 74b Abs. 2 S. 3 StGB, Anordnung weniger einschneidender Maßnahmen statt. Einziehung nach dem Grundsatz der Verhältnis

1 Prof. Dr. Dr. hc mult. Urs Kindhäuser Skript zur ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Nebenstrafen: • Vermögensstrafe (§ 43a StGB; nach der Entscheidung des BVerfG vom 20. 3. 2002 [2 BvR. 194/95] verfassungswidrig);. • Fahrverbot (§ 44 StGB);. Nebenfolgen: • Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (§§ 45-45b StGB).

§ 7 Nebenfolgen

https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1835636158/da59795ac5d97523...
In den §§ 45-45b StGB sind der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des. Stimmrechts als Nebenfolgen vorgesehen (I.). Ihre Rechtsnatur ist teilweise umstritten. Da die Nebenfolgen im Abschnitt über Strafen geregelt sind, spricht die Systematik

Strafgesetzbuch (StGB)

https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
3 -. - Nebenfolgen -. § 45. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. § 45a. Eintritt und Berechnung des Verlustes. § 45b. Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. Zweiter Titel. Strafbemessung. § 46. Grundsätze der Strafzumess

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) - Der Bundeswahlleiter

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/8c16e2f3-f337-4f00-945c-803d9d964f65/st...
45. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. § 45a Eintritt und Berechnung des Verlustes. § 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. Sechster Titel. Maßregeln der Besserung und Sicherung - Freiheitsentziehende Maßregeln -.


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_45b/
30.10.2017 - 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. (1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn. der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirks

Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen / VI ... - Haufe

https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/kohlmann-steuerstrafrecht-ao...
Die Wiedererlangung der nach § 375 Abs. 1 AO aberkannten Fähigkeiten ist nach § 45b StGB möglich. Dazu muss mindestens die Hälfte der Sperrzeit des § 45 StGB abgelaufen (§ 45b Abs. 1 Nr. 1 StGB) und zu erwarten sein, dass der Verurteilte zukünftig keine

§ 45b StGB Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten

http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/45b.html
13.11.1998 - 45b StGB Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. (1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn. 1. der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollt

Nebenfolgen (§§ 45 - 45b)- MeinRechtsportal.de

http://www.meinrechtsportal.de/gesetze/gesetze-des-strafrechts/stgb/allgemeiner...
... Ratgeber · Urteil · Gesetz · Gericht · Glossar · Lexikon · Service. Suche. Sie sind hier: MeinRechtsportal > Gesetzestexte > Gesetze des Strafrechts > Strafgesetzbuch (StGB) > Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) > 3. Abschnitt Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 -

umwelt-online: StGB - Strafgesetzbuch (2)

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/stgb/stgb2.htm
45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. (1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn. der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirksam war und; z


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Erster Titel: Strafen › Nebenfolgen: › § 45b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 45b StGB
    § 45b Abs. 1 StGB oder § 45b Abs. I StGB
    § 45b Abs. 2 StGB oder § 45b Abs. II StGB

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