(1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn
(2) In die Fristen wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Verurteilte auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
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http://www.uni-giessen.de/~g11063/TerminplanATBT.doc
Absehen von Strafe. § 60 StGB. Statusfolgen. §§ 45 – 45b StGB. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. § 63 StGB. Täter-Opfer-Ausgleich. § 46a Nr. 1 StGB. Verwarnung mit Strafvorbehalt. § 59 StGB. Verfall. §§ 73 ff. StGB. Unterbringung in ein
http://www.hamburg.de/contentblob/1423238/data/hauptabteilung-i.pdf
ger Härte e) § 460 StPO, nachträgliche Gesamtstrafenbildung f) § 45b StGB, Wiederverleihung von aberkannten Fähigkeiten und Rechten g) § 74b Abs. 2 S. 3 StGB, Anordnung weniger einschneidender Maßnahmen statt. Einziehung nach dem Grundsatz der Verhältnis
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Nebenstrafen: • Vermögensstrafe (§ 43a StGB; nach der Entscheidung des BVerfG vom 20. 3. 2002 [2 BvR. 194/95] verfassungswidrig);. • Fahrverbot (§ 44 StGB);. Nebenfolgen: • Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (§§ 45-45b StGB).
https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1835636158/da59795ac5d97523...
In den §§ 45-45b StGB sind der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des. Stimmrechts als Nebenfolgen vorgesehen (I.). Ihre Rechtsnatur ist teilweise umstritten. Da die Nebenfolgen im Abschnitt über Strafen geregelt sind, spricht die Systematik
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
3 -. - Nebenfolgen -. § 45. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. § 45a. Eintritt und Berechnung des Verlustes. § 45b. Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. Zweiter Titel. Strafbemessung. § 46. Grundsätze der Strafzumess
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/8c16e2f3-f337-4f00-945c-803d9d964f65/st...
45. Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts. § 45a Eintritt und Berechnung des Verlustes. § 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. Sechster Titel. Maßregeln der Besserung und Sicherung - Freiheitsentziehende Maßregeln -.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_45b/
30.10.2017 - 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. (1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn. der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirks
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/kohlmann-steuerstrafrecht-ao...
Die Wiedererlangung der nach § 375 Abs. 1 AO aberkannten Fähigkeiten ist nach § 45b StGB möglich. Dazu muss mindestens die Hälfte der Sperrzeit des § 45 StGB abgelaufen (§ 45b Abs. 1 Nr. 1 StGB) und zu erwarten sein, dass der Verurteilte zukünftig keine
http://www.strafgesetzbuch-stgb.de/stgb/45b.html
13.11.1998 - 45b StGB Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. (1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn. 1. der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollt
http://www.meinrechtsportal.de/gesetze/gesetze-des-strafrechts/stgb/allgemeiner...
... Ratgeber · Urteil · Gesetz · Gericht · Glossar · Lexikon · Service. Suche. Sie sind hier: MeinRechtsportal > Gesetzestexte > Gesetze des Strafrechts > Strafgesetzbuch (StGB) > Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) > 3. Abschnitt Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 -
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/stgb/stgb2.htm
45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten. (1) Das Gericht kann nach § 45 Abs. 1 und 2 verlorene Fähigkeiten und nach § 45 Abs. 5 verlorene Rechte wiederverleihen, wenn. der Verlust die Hälfte der Zeit, für die er dauern sollte, wirksam war und; z