§ 46 StGB, Grundsätze der Strafzumessung
Paragraph 46 Strafgesetzbuch

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.


(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,das Maß der Pflichtwidrigkeit,die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowiesein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.


(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

( § 46 StGB) Vorgang der Strafzumessung - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/wistraf...
Exkurs: Strafzumessung ( § 46 StGB). Vorgang der Strafzumessung: (1) Wahl des Strafrahmens. (2) Einordnung der Tat in Strafrahmen. (3) Präventive Überlegungen. - Strafzumessungsschuld: Erfolgsunwert / Handlungsunwert. - Prüfliste (nach Schäfer, Praxis de

Deutscher Bundestag Gesetzentwurf

https://www.bundestag.de/blob/342494/8805839b15a421dd1ce631c8ec4162a1/gesetzent...
30.10.2014 - Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf für den Bereich des materiellen Strafrechts vor, rassistische, fremden- feindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in den Katalog der Strafzu- messungsumstände des

Strafzumessungsverteidigung mit Blick auf die §§ 20, 21 StGB und ...

http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Material%20St...
Strafzumessungsverteidigung mit Blick auf die §§ 20, 21 StGB und 46a StGB1. A | Einleitung. I. Ich registriere in der jüngeren Vergangenheit strafprozessualer Wirklichkeit zwei Tendenzen auf der Ebene erstinstanzlicher Verhandlungen vor dem. Landgericht,

Deutsches Institut für Menschenrechte: Aktuell 03/2014

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/aktuell_3_2014_S...
Die Defizite von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bei der Aufdeckung, Ermittlung und. Ahndung von rassistisch motivierten Gewalttaten sind weitreichend. Um sie zu beheben, sind. Reformen dringend notwendig: von der Änderung des § 46 Abs. 2 StGB,

Die Berücksichtigung von rassistischen Motiven bei der ...

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2014/Downl...
Gesellschaft werden damit gestört. Eine Präzisierung von § 46 II StGB ist notwendig, da die Ermittlungsbehörden rassistische. Motivationen von Straftaten in der Praxis regelmäßig nicht ermitteln. Einen Grund hierfür stellt die wiederholt von internationa


Webseiten zum Paragraphen

§ 46 StGB (Strafgesetzbuch), Bedingte Entlassung aus einer ... - Jusline

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/46
46 StGB Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

StGB § 46 Grundsätze der Strafzumessung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_46/
30.10.2017 - 46 Grundsätze der Strafzumessung [1]. (1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

Die Grundsätze der Strafzumessung - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-grundsaetze-der-strafzumessung_026440.html
25.05.2012 - Das Gesetz macht, mehr oder weniger eindeutige, Vorgaben für die Strafzumessung in § 46 StGB. Dabei schreibt es die (persönliche) Schuld des Täters als Grundlage der Strafzumessung fest. Unser Strafrechtssystem ist nämlich am Schuldmaßprinzi

§ 46 StGB - Grundsätze der Strafzumessung - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/46_StGB.html
Grundsätze der Strafzumessung, § 46 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 46 StGB.

StGB § 46 Abs. 2 U-Haft als Strafzumessungstatsache - Ihr Anwalt ...

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-4...
StGB § 46 Abs. 2 U-Haft als Strafzumessungstatsache. BGH, Urteil vom 14.06.2006 - 2 StR 34/06. Zur Berücksichtigung von Untersuchungshaft als Strafzumessungstatsache. 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt v


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Zweiter Titel: Strafbemessung › § 46

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 46 StGB
    § 46 Abs. 1 StGB oder § 46 Abs. I StGB
    § 46 Abs. 2 StGB oder § 46 Abs. II StGB
    § 46 Abs. 3 StGB oder § 46 Abs. III StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net