(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
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Exkurs: Strafzumessung ( § 46 StGB). Vorgang der Strafzumessung: (1) Wahl des Strafrahmens. (2) Einordnung der Tat in Strafrahmen. (3) Präventive Überlegungen. - Strafzumessungsschuld: Erfolgsunwert / Handlungsunwert. - Prüfliste (nach Schäfer, Praxis de
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30.10.2014 - Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf für den Bereich des materiellen Strafrechts vor, rassistische, fremden- feindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in den Katalog der Strafzu- messungsumstände des
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Strafzumessungsverteidigung mit Blick auf die §§ 20, 21 StGB und 46a StGB1. A | Einleitung. I. Ich registriere in der jüngeren Vergangenheit strafprozessualer Wirklichkeit zwei Tendenzen auf der Ebene erstinstanzlicher Verhandlungen vor dem. Landgericht,
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Die Defizite von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten bei der Aufdeckung, Ermittlung und. Ahndung von rassistisch motivierten Gewalttaten sind weitreichend. Um sie zu beheben, sind. Reformen dringend notwendig: von der Änderung des § 46 Abs. 2 StGB,
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Gesellschaft werden damit gestört. Eine Präzisierung von § 46 II StGB ist notwendig, da die Ermittlungsbehörden rassistische. Motivationen von Straftaten in der Praxis regelmäßig nicht ermitteln. Einen Grund hierfür stellt die wiederholt von internationa
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46 StGB Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_46/
30.10.2017 - 46 Grundsätze der Strafzumessung [1]. (1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
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25.05.2012 - Das Gesetz macht, mehr oder weniger eindeutige, Vorgaben für die Strafzumessung in § 46 StGB. Dabei schreibt es die (persönliche) Schuld des Täters als Grundlage der Strafzumessung fest. Unser Strafrechtssystem ist nämlich am Schuldmaßprinzi
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Grundsätze der Strafzumessung, § 46 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 46 StGB.
https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-4...
StGB § 46 Abs. 2 U-Haft als Strafzumessungstatsache. BGH, Urteil vom 14.06.2006 - 2 StR 34/06. Zur Berücksichtigung von Untersuchungshaft als Strafzumessungstatsache. 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt v