§ 69b StGB, Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis
Paragraph 69b Strafgesetzbuch

(1) Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne daß ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt worden ist, so hat die Entziehung der Fahrerlaubnis die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Während der Sperre darf weder das Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, noch eine inländische Fahrerlaubnis erteilt werden.


(2) Ist der ausländische Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden und hat der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland, so wird der Führerschein im Urteil eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. In anderen Fällen werden die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Sperre in den ausländischen Führerscheinen vermerkt.


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Univ - Freie Universität Berlin

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/kraa...
„Schluss-Sturztrunk“. 2. Kapitel: Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) ..... Fahrerlaubnis (§§ 69 und 69 a StGB). 1. Rechtsnatur/Zweck/verfahrensrechtlicher Anwendungsbereich. 2. Ver


PDF Dokumente zum Paragraphen

ÿþZ ä hlkarten 2 0 0 9 allg . S trafrecht . xls - Statistisches Landesamt ...

https://www.stla.sachsen.de/download/Erhebungsboegen/2B_S_PaS.pdf
sind weitere Angaben unter 6.8 (Strafaussetzung/. Sonstige Entscheidungen) erforderlich. Es sind alle verletzten Strafvorschriften anzugeben. Im Falle ihrer Anwendung sind auch folgende Vorschriften. Zeitige Freiheitsstrafe anzugeben: §§ 20, 21, 23, 25 A

Entziehung der Fahrerlaubnis Seite 1 von 2 60.4 ... - Bernd Huppertz

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/Meine%20B%C3%BCcher/60%20Erg%C3%A4n...
EU-/EWR-Führerscheine werden den von deutschen Fahrerlaubnisbehörden aus- gestellten Führerscheinen gleichgestellt, wenn dessen Inhaber seinen ordentlichen. Wohnsitz in Deutschland hat (§ 111a III StPO).2. Führerscheine aus EU-/EWR-Staaten unterliegen de

hrr-strafrecht.de - BGH 2 StR 416/10 - 22. Dezember 2010 (LG ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/10/2-416-10.pdf
eines türkischen Führerscheins (Entzug der Fahrerlaubnis und Vermerk über die Entziehung der. Fahrerlaubnis); keine Urkundenfälschung bei Kopien und Computerausdrucken. § 73c Satz 2 StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 69b StGB; § 267 StGB. Leitsatz des Bearbe

Verkehrsstrafrecht Übersicht 3 Version 3.10 - Rechtsanwälte Ferner ...

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Maßregel der Besserung und Sicherung. Als Maßregel ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorgesehen. Nach § 69 Abs. 2 StGB ist die Fahrerlaubnis in der. Regel zu entziehen, wenn es zu einer Verurteilung wegen. Gefährdung des Straßenverkehrs

Leitsatz - Landesanwaltschaft Bayern

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/landesanwaltschaft/entscheidungen...
13.02.2014 - rer Fall kann eintreten, wenn das inländische Strafgericht die an sich gebotene. Aberkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis aus Unkenntnis unterlässt und stattdessen (nur) eine Sperre verhängt. Bei der isolierten Sperre nach § 69 Abs. 1.


Webseiten zum Paragraphen

§§ 69 bis 69b StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=69-69b&ag=6165
(1) 1Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Sch

StGB § 69b Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_69b/
30.10.2017 - 69b Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis. (1) 1Darf der Täter auf Grund einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen, ohne dass ihm von einer deutschen Behörde eine Fahrerlaubnis erteilt wo

Entziehung einer Fahrerlaubnis - Wie bekommt man den Führerschein ...

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102384-entziehung-einer-f...
30.05.2010 - Kommt es zu einer Entziehung einer Fahrerlaubnis, die durch einen Mitgliedsstaat der EU ausgestellt worden ist, so greift § 69b Abs. 2 StGB. Hiernach ist der Führerschein einzuziehen und über das KBA an die ausstellende Behörde, in Ihrem Fal

Vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist (§ 69a Abs. 7 StGB) - IWW

http://www.iww.de/va/archiv/entziehung-der-fahrerlaubnis-vorzeitige-aufhebung-d...
Entziehung der Fahrerlaubnis. Vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist (§ 69a Abs. 7 StGB). von RiOLG Detlef Burhoff, Ascheberg/Hamm. Wird dem Mandanten nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, muss das Gericht zugleich nach § 69a StGB eine Sperre für die W

Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder nur isolierte ...

https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Fahrerlaubnis01.php
Aufl., § 69 b StGB Rdn. 4) hinweist - kraft Gesetzes lediglich die (beschränkte) Wirkung eines Fahrverbots hat, kommt nur in Betracht, wenn der Täter aufgrund seines ausländischen Fahrausweises nach den Vorschriften der Verordnung über Internationalen Kr


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung › Entziehung der Fahrerlaubnis: › § 69b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 69b StGB
    § 69b Abs. 1 StGB oder § 69b Abs. I StGB
    § 69b Abs. 2 StGB oder § 69b Abs. II StGB

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