(1) Soweit sie nicht unbefristet oder nach Aussetzung einer freiheitsentziehenden Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 3) eingetreten ist, endet die Führungsaufsicht
(2) Das Gericht hebt die Führungsaufsicht auf, wenn zu erwarten ist, dass die verurteilte Person auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird. Die Aufhebung ist frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer zulässig. Das Gericht kann Fristen von höchstens sechs Monaten festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Aufhebung der Führungsaufsicht unzulässig ist.
(3) Ist unbefristete Führungsaufsicht eingetreten, prüft das Gericht
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http://www.hoppenbank.info/fileadmin/pdf/Checkheft_Gesamtdokument_28042015.docx
Besuche können untersagt werden, wenn die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet ist sowie bei Nichtangehörigen im Sinne des § 11 (1) Nr.1 StGB, falls ein schädlicher Einfluss auf den Gefangenen oder dessen Eingliederungsbehinderung zu befürchten i
https://www.psychiatrie-verlag.de/fileadmin/storage/dokumente/Rechtsprechung/2W...
Erledigung der Führungsaufsicht durch Bewährungswiderruf. § 68 e StGB. Leitsätze: 1. Alle auf § 68 e StGB gestützten Ent- scheidungen sind mit der sofortigen Be- schwerde anfechtbar. 2. Mit dem Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung entfällt die zuv
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2Ws70.12.pdf
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ("Fehleinweisung von Anfang an") beendet eine zuvor bestehende zeitige Führungsaufsicht, § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB. Für eine teleologische Einschränkung dieser im Wortlaut klaren Vorschrift besteht ke
https://www.lwl.org/massregelvollzug-download/Abt62/Dokumentationen/2008-12-01/...
01.12.2008 - Erfahrungen mit der reformierten Führungsaufsicht. Anfang und Ende (2). Die Folgen: - bei Aussetzung §§ 63, 67b StGB tritt FA ein. - nach § 68e Abs. 1 Nr. 3 StGB n.F. endet die FA, wenn eine neue FA beginnt. - nach Sinnloserklärung gem. § 67
http://www.akademie-im-park.de/uploads/media/Wolf.pdf
07.11.2013 - Aktuelle Fragen der Führungsaufsicht. FA - Ende - § 68e StGB durch (abkürzenden) Beschluss durch Zeitablauf (kein Beschluss) durch Ende der Bewährungszeit, § 68g StGB. 10 ...
http://www.hamburg.de/contentblob/1423238/data/hauptabteilung-i.pdf
c) § 67e Abs. 3 StGB, Überprüfung der Unterbringung bzw. Aussetzung zur Be- währung jederzeit bzw. vor Ablauf bestimmter Fristen d) §§ 68e, 68f Abs. 2 StGB, Beendigung bzw. Entfallen der Führungsaufsicht e) § 72 Abs. 3 StGB, Anordnungen über Reihenfolge
http://www.lawww.de/Library/stgb/68e.htm
68e Beendigung der Führungsaufsicht. (1) Das Gericht hebt die Führungsaufsicht auf, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird. Die Aufhebung ist frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer zulässi
https://www.betriebsrat.com/gesetze/stgb/68e
68e:Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht. (1) Soweit sie nicht unbefristet oder nach Aussetzung einer freiheitsentziehenden Maßregel (§ 67b Absatz 2, § 67c Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 4, § 67d Absatz 2 Satz 3) eingetreten ist, endet die Führungs
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/68e/
68e StGB - § 68e Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht (1) Soweit sie nicht unbefristet ist, endet die Führungsaufsicht 1.mit Beginn des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel, 2.mit Beginn des.
http://www.burhoff.de/rspr/texte/a_00184.htm
Gegenstand: Beschwerde Stichworte: Abkürzung der Führungsaufsicht, Mindestzeit der Führungsaufsicht, FA Normen: StGB 67 d Abs. 5; StGB 68 e Abs. 1; StGB 68 f Abs. 1; StGB 68 f Abs. 2. Beschluss: Führungsaufsichtssache gegen S.H., wegen unerlaubter Einfuh
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-04336?vie...
04.05.2012 - 67 d Abs. 5 StGB. § 68 e Abs. 1 Satz 2 StGB. § 1 StGB. Leitsatz: 1. Auch wenn sich der Verurteilte vor Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt überhaupt nicht im Maßregelvollzug befunden hat tritt infolge der Erledigt